Volvo erwartet Absatzplus von Plug-in-Hybriden

Volvo erwartet Absatzplus von Plug-in-Hybriden
Der Volvo S90 T8 an der Ladestation. © Volvo

Volvo rechnet aufgrund des ab 2019 geltenden Steuerprivilegs für Dienstwagen mit E-Antrieb mit einem Nachfrageschub für Plug-in-Hybride. Deren Anteil könnte auf 30 Prozent steigen.

Derzeit kommen die Plug-in-Hybride bei Volvo auf einen Anteil von 10 Prozent. „Wir gehen davon aus, dass wir mit dem kommenden Steuerprivileg, dessen genaue Ausgestaltung wir indes noch abwarten müssen, bei unseren Modellen mit Plug-in-Hybrid auf einen Anteil von 30 Prozent statt bisher zehn Prozent kommen können“, sagte Volvo-Deutschlandchef Thomas Bauch am Rande der Vorstellung der XC-Modelle in Österreich.

Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts sollen Arbeitnehmer, die ihren Firmenwagen auch privat nutzen, ab dem kommenden Jahr nur noch den halbierten Steuersatz vom Listenpreis des Fahrzeuges als geldwerten Vorteil versteuern. Die Neuregelung soll für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Bislang hat Volvo noch kein reines E-Auto, sondern nur Plug-in-Hybride im Angebot.

Kein Anspruch auf Kaufprämie mehr

Für diese Volvo-Modelle hatte es zuletzt indes keine guten Nachrichten gegeben. Denn aufgrund der Umstellung auf den neuen Verbrauchszyklus WLTP erfüllten Fahrzeuge wie der XC60 oder der XC90 mit Plug-in-Hybrid nicht mehr die Förderkriterien für die Kaufprämie des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) in Eschborn.

Durch das seit dem 1. September für alle Neuwagen gültige neue Verbrauchsmessverfahren WLTP ändert sich der Normverbrauch und entsprechend der Norm-CO2-Ausstoß gegenüber dem vorherigen NEFZ-Verfahren deutlich. Das führt dazu, dass die meisten von der Liste gestrichenen Plug-in-Hybride – insgesamt sind zwölf Modelle unterschiedlicher Hersteller betroffen – die in der Förderregelung festgeschriebene CO2-Grenze nicht mehr einhalten können. Die liegt trotz des neuen Messverfahrens auch weiterhin bei 50 Gramm pro Kilometer.

Volvo übernimmt Prämie

 

Volvo-Deutschland-Chef Thomas Bauch. Foto: Volvo

Neben den zwölf Komplett-Streichungen sind 17 weitere Modelle nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) förderfähig, darunter die Plug-in-Hybridmodelle der Mercedes C- und E-Klasse, einige Toyota Prius PHEV und der VW Golf GTE. Dazu kommen Mini Countryman und BMW 2er, für die es nur noch Geld gibt, wenn sie vor dem Frühjahr gebaut wurden. Insgesamt finden sich noch 13 statt zuvor 42 ohne Einschränkung förderfähige Plug-in-Hybride auf der Liste des BAFA.

Die neuen CO2-Werte nach WLTP haben auch einen Einfluss auf die Zulassung der Plug-in-Hybride per E-Kennzeichen. Auch dort gilt die 50-Gramm-Regel, allerdings ergänzt durch die Anforderung einer Mindestreichweite von 40 Kilometern. Ein E-Kennzeichen gibt es aber bereits, wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt ist. Volvo-Kunden, die bereits einen Plug-in-Hybrid vor der Rücknahme der Förderung bestellt haben, brauchen sich aber keine Sorgen machen.

Die Prämie in Höhe von 3000 Euro wird ihnen von Volvo gezahlt. Natürlich sei der Wegfall der Prämie im Zuge des neuen WLTP-Zyklus nicht erfreulich, wie man bei Volvo einräumt. Doch ein Kunde, der sich ein Auto für 80.000 Euro und mehr bestellt, macht seine Kaufentscheidung nicht primär vom Erhalt der Kaufprämie ab, heißt es bei den Schweden.

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