Zwölf Plug-in-Hybride erhalten keine Kaufprämie mehr

Zwölf Plug-in-Hybride erhalten keine Kaufprämie mehr
Diese Volvos fahren mit Plug-in-Hybrid. © Volvo

Zwölf Modelle mit Plug-in-Hybrid haben keinen Anspruch mehr auf eine E-Auto-Prämie. Der Grund liegt im neuen Verbrauchszyklus WLTP.

Es handelt sich dabei ausschließlich um Modelle mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Auf der zum Monatswechsel aktualisierten Förderliste des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) fehlen sie komplett, bei 17 weiteren gibt es Einschränkungen. Während Elektroautos mit 4000 Euro gefördert werden, sind es bei Plug-in-Hybriden 3000 Euro.

Hintergrund der Änderungen ist das seit dem 1. September für alle Neuwagen gültige neue Verbrauchsmessverfahren WLTP, durch das sich Normverbrauch und Norm-CO2-Ausstoß gegenüber dem vorherigen Verfahren deutlich ändern können. Bei den meisten von der Liste gestrichenen Plug-in-Hybriden führte der neue Messstandard dazu, dass sie die in der Förderregelung festgeschriebene CO2-Grenze nicht mehr einhalten können. Die liegt trotz des neuen Messverfahrens auch weiterhin bei 50 Gramm pro Kilometer.

Unter anderem Volvo betroffen

Von der kompletten Streichung der Förderung sind vor allem Fahrzeugmodelle von Volvo betroffen. Die großen Limousinen und SUV lagen schon zuvor nur knapp unterhalb der 50-Gramm-Grenze, nun sind sie darüber. Aber auch eine Variante des Kia Optima Hybrid fliegt von der Liste.

Neben den zwölf Komplett-Streichungen sind 17 weitere Modelle nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) förderfähig, darunter die Plug-in-Hybridmodelle der Mercedes C- und E-Klasse, einige Toyota Prius PHEV und der VW Golf GTE. Dazu kommen Mini Countryman und BMW 2er, für die es nur noch Geld gibt, wenn sie vor dem Frühjahr gebaut wurden. Insgesamt finden sich noch 13 statt zuvor 42 ohne Einschränkung förderfähige Plug-in-Hybride auf der Liste des BAFA.

Die neuen CO2-Werte nach WLTP haben auch einen Einfluss auf die Zulassung der Plug-in-Hybride per E-Kennzeichen. Auch dort gilt die 50-Gramm-Regel, allerdings ergänzt durch die Anforderung einer Mindestreichweite von 40 Kilometern. Ein E-Kennzeichen gibt es aber bereits, wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt ist. (SP-X)

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