Durch eine Regeländerung dürfen junge Motorradfahrer unter 18 Jahren ab 2013 schneller unterwegs sein. Hubraum und Nennleistung des Motorrades bleiben aber beschränkt.
Junge Motorradfahrer unter 18 Jahren dürfen in Zukunft schneller fahren. Das bisher geltende Tempolimit von 80 km/h für Leichtmotorräder bis 125 ccm entfällt ab dem 19. Januar 2013. Verantwortlich hierfür ist die bevorstehende Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung, die nach Angaben des Auto- und Reiseclubs Deutschlands keine Sonderauflagen für die Führerscheinklasse A1 mehr erlaubt.
Beschränktes Leistungsgewicht des Motorrades
Die von der dritten EG-Führerscheinrichtlinie beeinflusste Entscheidung soll die Verkehrssicherheit erhöhen. Da die neuen "Anfänger"-Motorräder rund 100 km/h schnell sind, ist die Differenz zu den langsamer fahrenden Lkw größer. Allerdings gilt fortan eine verschärfte Definition der Klasse A1: Neben dem Hubraum von 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW ist das Leistungsgewicht beschränkt. Es darf 0,1 kW pro Kilogramm Gewicht des Motorrades nicht übersteigen. Dadurch dürfen Fahranfänger nicht die sehr leichten und gleichzeitig starken Zweiräder, die deutlich schneller als 100 km/h sind, fahren. (mid)