Frisierter Motorroller darf vernichtet werden

Betriebserlaubnis erloschen

Umbauten nicht nur an Motorrollern sollten amtlich abgesegnet werden. In speziellen Fällen reichen Bußgelder und Punkte in Flensburg nicht mehr aus.

Das Frisieren eines Motorrollers bringt nicht nur Bußgelder und Punkte, sondern kann noch weitreichende Folgen nach sich ziehen. So entschied das Verwaltungsgericht Mainz am 15. Mai 2008, dass die Sicherstellung und Vernichtung eines rechtswidrig getunten Kraftrads rechtmäßig war. (Az. 1 K 825/07.MZ, veröffentlicht in DAR, Deutsches Autorecht, der Rechtszeitschrift des ADAC, S. 410).

Verhinderung weiterer Straftaten

Im vorliegenden Fall hatte der Eigentümer des motorisierten Zweirads einen unzulässigen Auspuffkrümmer eingebaut und den Luftfilter technisch so verändert, dass die für Motorroller zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h problemlos überschritten werden konnte. Bei einer Kontrolle stellten Polizeibeamte den Roller sicher. Im Anschluss an das Bußgeldverfahren ordnete das Land Rheinland-Pfalz zusätzlich die Vernichtung des Motorrollers an.

Nach Auffassung des Gerichts sei dies zur Verhinderung weiterer Straftaten dringend erforderlich gewesen. Eine Herausgabe des getunten Rollers an den Besitzer sei ausgeschlossen, da die Betriebserlaubnis aufgrund der vorgenommenen technischen Umbauten erloschen sei.

Vor dem Tunen Rat holen

Auch der Einwand des Rollerbesitzers, er hätte mit dem Kraftrad zu keinem Zeitpunkt am öffentlichen Straßenverkehr, sondern nur an privaten Rennen teilnehmen wollen, konnte das Gericht nicht umstimmen. Es bestehe die Gefahr, dass der Roller doch im öffentlichen Straßenverkehr, zum Beispiel für den Schulweg, benutzt würde. Darüber hinaus sei ein freier Verkauf des Rollers an eine zuverlässige Person nicht möglich, weshalb die Vernichtung des Fahrzeugs unumgänglich sei.

Der ADAC rät daher nicht nur Rollerfans, sondern allen Fahrzeughaltern auf rechtlich unzulässiges Tuning zu verzichten. Grundsätzlich können technische und bauliche Veränderung am Fahrzeug die Sicherheit des Fahrers stark beeinträchtigen und zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Haltern, die ihren Flitzer aufpeppen möchten, empfiehlt der Automobilclub, vorher unbedingt den Rat eines Experten einzuholen und die Um- und Anbauten am besten durch eine Fachwerkstatt durchführen zu lassen. Nur wenn die Umbauten einwandfrei und amtlich abgesegnet sind, gibt es bei Kontrollen keinen Ärger. (AG)

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