Millionenbußgeld gegen Kartell bei Autokennzeichen

Millionenbußgeld gegen Kartell bei Autokennzeichen
Der Weg zur Kfz-Zulassungsstelle kann seit 1. Oktober entfallen, denn man kann sein Auto auch online zulassen. © dpa

Jahrelang haben mehrere Firmen das Prägen von Autokennzeichen unter sich aufgeteilt. Nun hat das Bundeskartellamt eine Millionenstrafe verhängt.

Vier Unternehmen und fünf Einzelpersonen müssen insgesamt Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 8 Millionen Euro entrichten. Gegen acht weitere Unternehmen werden die Ermittlungen aus Ermessensgründen eingestellt, wie die Wettbewerbshüter am Montag mitteilten.

Die Firmen hätten nach Angaben des Bundeskartellamtes zumindest seit dem Jahr 2000 bis Anfang 2015 unter anderem abgesprochen, «wer von ihnen jeweils auf einem bestimmten lokalen Markt eine Prägestelle betreiben durfte und welche Unternehmen hierauf verzichten mussten», sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt in einer Mitteilung seiner Behörde. Solche wettbewerbswidrigen Kooperationen habe es auf etwa 40 Prozent der mehr als 700 lokalen Schilderprägermärkte gegeben.

Jährlich werden 25 Millionen Kfz-Kennzeichen geprägt

Pro Jahr werden nach Kartellamtsangaben rund 25 Millionen Kfz-Kennzeichen ausgegeben. Der Verkaufspreis an den privaten Endkunden habe im Tatzeitraum bei etwa 20 bis 30 Euro pro Kennzeichenpaar gelegen. Autofahrer müssen zunächst die Zulassung beantragen und im Anschluss die Kennzeichen bei einem Schilderpräger anfertigen lassen.

In den Prägestellen wird das Kennzeichen aufgebracht und das fertige Kfz-Kennzeichen – noch ohne Prüfplakette und amtliches Siegel – an den Kunden verkauft. Das geprägte Kennzeichen muss danach wieder der Zulassungsstelle vorgelegt werden, um dort die amtlichen Siegel aufbringen zu lassen.

Absprachen in 40 Prozent der Märkte

Die wettbewerbswidrigen Kooperationen fanden nach Kartellamtsangaben in unterschiedlicher Ausprägung und mit unterschiedlicher Beteiligung auf ca. 40 Prozent der mehr als 700 lokalen Schilderprägermärkte in Deutschland statt.

Alle betroffenen Unternehmen und Personen hätten den vom Bundeskartellamt ermittelten Sachverhalt als zutreffend anerkannt und einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt, hieß es weiter. Dies sei bei der Festsetzung des Bußgelds ebenso berücksichtigt wie die Tatsache, dass mit einer Ausnahme alle Betroffenen während des Verfahrens bis auf ein Unternehmen und eine Einzelperson mit dem Kartellamt kooperiert hätten. Die verhängten Bußgelder sind bislang aber noch nicht rechtskräftig. Sollte Einspruch gegen den Entscheid des Kartellamtes eingelegt werden, würde darüber das Oberlandesgericht Düsseldorf verhandeln. (dpa)

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