Autozulassungen ab 1. Oktober online möglich

Autozulassungen ab 1. Oktober online möglich
Die Autozulassung ist ab dem 1. Oktober auch online möglich. © dpa

Die Digitalisierung schreitet auch in Deutschland voran. So können ab dem 1. Oktober Autos und Motorräder auch online angemeldet werden.

Ganz simpel ist das zwar nicht – nervige Wartezeit bei der Behörde entfällt aber. Um ein Autooder Motorrad ab Oktober online anzumelden, braucht man nicht nur einen Internetzugang. «Zur Identifizierung ist ein Personalausweis mit Onlinefunktion notwendig. Daneben wird ein Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Chip zur drahtlosen Übertragung der Daten benötigt», erklärt Thomas Schuster von der Sachverständigenorganisation KÜS.

Die KÜS ist Partner des Projekts «Internetbasierte Fahrzeugzulassung» (i-Kfz), mit dem das Bundesverkehrsministerium seit 2015 die Fahrzeugzulassung schrittweise digitalisieren will.

Daten eingeben und Kennzeichen auswählen

In der Praxis könnte die Online-Neuzulassung zukünftig so ablaufen: Im Onlineportal der Behörde identifiziert der Fahrzeughalter sich mittels Personalausweis samt PIN und Kartenlesegerät oder via Smartphone und Ausweis-App. Dann muss im Zulassungsbescheinigung Teil II, früher auch Fahrzeugbrief genannt, der Sicherheitscode freigelegt werden.

In die Auftragsmaske im Portal trägt man nun alle nötigen Daten ein – etwa Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Sicherheitscode, Datum der Hauptuntersuchung, eVB-Nummer der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigung) und IBAN des Halters.

Automatischer Datencheck

Dann wählt man ein freies Kennzeichen aus oder gibt ein reserviertes Kennzeichen beziehungsweise Wunschkennzeichen an. Die Daten werden vom System automatisch gecheckt, danach zahlt man. Den Antrag prüft dann ein Sachbearbeiter. Zulassungsbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Plaketten für die Kennzeichen kommen per Post – zwei bis drei Tage können bis dahin vergehen. Dafür entfällt die Wartezeit in den Behördenräumen.

Neben der Erstzulassung können Fahrzeughalter auch die uneingeschränkte Wiederzulassung, die Umschreibung von Fahrzeugen sowie Adressänderungen online erledigen. Bereits jetzt können Fahrzeuge online abgemeldet und wieder zugelassen werden. In vielen Bundesländern müssen Autofahrer teilweise wochenlang warten, um ein neues Fahrzeug, sei es Auto oder Motorrad, bei der Zulassungsbehörde anmelden zu können. (dpa)

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Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

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