Personenbeförderungsgesetz: VDA fordert Neufassung

Hemmnis für neue Mobilitätskonzepte

Personenbeförderungsgesetz: VDA fordert Neufassung
Moia startet in Hamburg im kommenden April. © dpa

Geht es nach dem Verband der Automobilindustrie, dann braucht es eine Neufassung des Personenbeförderungsgesetzes. Nur so könnten sich neue Mobilitätskonzepte durchsetzen.

Eigentlich eine tolle Idee. Wenn mehrere Menschen zur gleichen Zeit von außerhalb der Stadt zum nahezu gleichen Ziel wollen, könnten sie sich ein Auto teilen, das ähnlich wie ein Taxi von einem angestellten Fahrer gelenkt wird.

Gleich mehrere Start-Up-Unternehmen haben bereits Smartphone-Apps entwickelt, die solche Touren organisieren und mehrere Kunden dann in speziellen Fahrzeugen in die City bringen. Solche Sammeltaxis sind vor allem für die Außenbezirke der Städte interessant, in denen Busse und Bahnen nur ein dünnes Netz anbieten und Einzelfahrten im Taxi zu teuer sind.

Weniger Verkehr durch Ridesharing

Der Vorteil: Wenn drei Fahrgäste mitfahren, sind nicht drei Autos unterwegs, sondern eben nur eines. Sind es 1.000 Kunden, wird die Innenstadt von 2.000 Privat-Pkw entlastet. „Ridesharing“ (Fahrten-Teilung) nennt sich das Konzept. Es darf nicht mit dem bekannten „Carsharing“ verwechselt werden, bei dem der Nutzer selbst auch der Fahrer ist.

Natürlich muss das alles in Deutschland ordentlich staatlich geregelt sein. Denn hier greift das uralte „Personenbeförderungsgesetz“ (PBefG) aus dem Jahr 1934, das inzwischen zwar oft verändert oder ergänzt wurde, aber die neuen Internet-Techniken immer noch ausklammert. „Das Gesetz orientiert sich an der alten, analogen Verkehrswelt und ist noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen“, sagte VDA-Geschäftsführer Kurt-Christian Scheel jetzt in Berlin.

„Deshalb sind Ridesharing-Angebote derzeit nur begrenzt möglich. Die Politik muss jetzt schnell handeln“. So soll das PBefG nach dem Willen des VDA um den Begriff „Gebündelter Bedarfsverkehr“ ergänzt werden, der wie ein regulärer Linienverkehr behandelt wird. Scheel: „Entgegen den gegenwärtigen Bestimmungen des Gesetzes sollten die Kunden Ausgangs- und Endpunkt ihrer Fahrt selbst bestimmen dürfen und nicht an feste bauliche Haltepunkte gebunden sein müssen“.

Moia mit 100 elektrischen Kleinbussen

Beispiel „Moia“, ein junges Unternehmen, das zum VW-Konzern gehört. Es ist bereits in Hannover nun auch in Hamburg unterwegs, bietet seit April in der Hansestadt ein Netz mit 10.000 Haltepunkten und verfügt über 100 elektrische Kleinbusse auf Basis des Crafter. Innen komfortabel ausgestattet, will das Start-up eine Alternative zum Privatwagen sein. In Hamburg gilt eine Ausnahmeregelung für vier Jahre. Berlin dagegen sperrt sich gegen die private Konkurrenz, setzt vielmehr auf ein ähnliches Konzept, das aber von der staatlichen Verkehrsgesellschaft BVG angeboten wird. Hier sind Mercedes V-Klassen unterwegs, einige davon elektrisch.

Der VDA sieht auch in diesem Bespiel eine Benachteiligung privater Anbieter und fordert von der Politik deshalb faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber dem klassischen öffentlichen Personennahverkehr und den Taxi-Unternehmen. Neben der Gesetzesänderung sollte der Staat seine eigenen Unternehmen dazu ermuntern, mit den neuen Anbietern zusammenzuarbeiten. Gemeinsames Ziel sollte sein, die überfüllten Innenstädte vom Privatauto zu entlasten und den Menschen verschiedene Möglichkeiten zu eröffnen, ihr Ziel zu erreichen. (SP-X)

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Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

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