Tankstellenbetreiber haftet für Schäden

Löst sich eine Zapfpistole aus der Halterung und beschädigt anschließend ein Auto, muss der Betreiber der Tankstelle den Schaden begleichen. Das entschied das Amtsgericht in München in einem Urteil.

Einen Schaden am Auto durch eine von allein herabfallende Zapfpistole muss der Tankstellenbetreiber zahlen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist (Az.: 272 C 24950/06). In dem Fall wollte ein Autofahrer nach dem Tanken die Tankstelle verlassen. An einer Zapfsäule löste sich die Zapfpistole aus der Halterung, fiel gegen den linken Kotflügel und verursachte mehrere Schäden.

Im Streit zwischen einer Wartungsfirma und dem Tankstellenbetreiber entschied das Gericht, der Betreiber habe eine allgemeine Nichtschädigungspflicht gegenüber dem Kunden. Diese ende nicht mit dem Begleichen der Tankrechnung. Sie ende erst, wenn der Fahrer mit seinem Fahrzeug das Tankstellengelände verlassen hat. Die Wartungsfirma hatte zwei Tage zuvor Arbeiten an der Zapfsäule ausgeführt. (dpa)

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