Pendlerpauschale: Alternativen zum Auto prüfen

Autofahrer müssen sich 2007 auf eine deutliche Mehrbelastung einstellen. Nach den Änderungen bei der Pendlerpauschale dürften fast 15 Millionen Pendler leer ausgehen.

Von Monika Hillemacher

Im kommenden Jahr greift der Staat den Bürgern tiefer in die Tasche. Dem Rotstift fällt zum Beispiel die Pendlerpauschale zum Opfer: Künftig können Autofahrer sie nur noch in Anspruch nehmen, wenn der Weg zwischen ihrem Zuhause und ihrem Arbeitsplatz 21 Kilometer oder länger ist. Derzeit wird die Abzugsmöglichkeit schon vom ersten Kilometer an gewährt. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler (BdSt) in Berlin werden damit künftig fast 15 Millionen der rund 25 Millionen Pendler entweder leer ausgehen oder mehr Steuern zahlen müssen.

Weiter 30 Cent pro Kilometer

Die ersten wird der Schock wahrscheinlich schon im Oktober dieses Jahres treffen - und zwar dann, wenn sie wie üblich den Freibetrag in die Steuerkarte für 2007 eintragen lassen wollen. «Die Finanzämter werden das bei einfachen Wegstrecken bis zu 20 Kilometern nicht mehr machen», sagt Stefan Walter, Referent für Steuerrecht und Steuerpolitik beim BdSt. Ohne Freibetrag dagegen wirkt sich die gekürzte Pendlerpauschale «erst 2008 mit Abgabe der Steuererklärung für 2007» aus. Und die Pauschale selbst bleibt mit 30 Cent je Kilometer unverändert.

Unter dem Strich ist das Ergebnis aber gleich - Autofahrer zahlen drauf. Weil sie steuerlich weniger geltend machen können, steigt das zu versteuernde Einkommen und damit die darauf fällige Steuer. Das zeigen mehrere Rechenbeispiele der Experten: Pendler, die bislang einen Kilometer für die einfache Wegstrecke ansetzten, gehen bei der Pendlerpauschale künftig leer aus. Sie haben ab 2007 mindestens 17 Euro weniger in der Geldbörse.

Und auch wer bisher für zehn Kilometer 660 Euro in Abzug brachte, kann nun gar nichts mehr absetzen. Das belastet laut BdSt eine Familie mit kleinem Einkommen mit 165 Euro pro Jahr. «Und bei 25 Kilometern können statt 1650 Euro nur noch 330 Euro geltend gemacht werden, weil lediglich die Differenz zwischen dem 21. und dem 25. Kilometer berücksichtigt wird», rechnet Stefan Walter weiter vor.

Um die Mehrbelastungen möglichst wettzumachen, empfiehlt die Bundessteuerberaterkammer in Berlin, alle Steuersparchancen auszunutzen. Die Leiterin der Steuerabteilung, Bettina Bethge, weist darauf hin, dass jedes Mitglied einer Fahrgemeinschaft pauschal bis zu 4500 Euro beim Fiskus geltend machen kann. Voraussetzung ist, dass es sich um «Fernpendler» handelt, deren Weg die gesetzliche 20- Kilometer-Grenze überschreitet. «Fahren Ehepartner gemeinsam in einem Auto zur Arbeit, steht beiden die volle Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer zu», erläutert Bethge.

Distanz prüfen

Die Berechnung der Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsstätten sollten Autofahrer also verstärkt ins Kalkül ziehen. «Für das Finanzamt zählt die kürzeste Straßenverbindung. Es akzeptiert aber eine längere Strecke, wenn sich dadurch die Fahrzeit spürbar verringert», sagt Bethge. Anstelle der Landstraße die Autobahn zu nehmen, könnte ein Ausweg sein. Angesichts der Kürzungen lohnt auch das Nachdenken über die Wahl des Verkehrsmittels: Etwa die Hälfte aller mit dem Auto zurückgelegten Wege sind Kurzstrecken bis höchstens sechs Kilometer. «Da lassen sich gut andere Lösungen finden», sagt Daniel Kluge vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) in Berlin. Umsteigen auf Rad, Bahn und Bus schlägt Kluge zum Beispiel vor.

Denn Bus und Bahn schonen nicht nur die Umwelt. Sie können zumindest in der Stadt und im so genannten Speckgürtel auch finanziell eine attraktive Alternative zum Wagen sein. «Ein Auto verursacht mindestens 4000 Euro Kosten im Jahr. Da bekommt man in Verkehrsverbünden locker ein Jahresticket», rechnet Kluge vor. Die Obergrenze für steuerlich absetzbare Fahrkarten liegt bei 4500 Euro jährlich.

Mit den Jobtickets weisen die Steuerberater eine weitere Möglichkeit auf. Die von vielen Unternehmen angebotenen Fahrkarten blieben steuerfrei, solange sie nicht mehr als 44 Euro pro Monat kosten und neben anderen Kriterien monatlich überlassen werden, heißt es. Da lohnt es sich, mit dem Arbeitgeber über einen Zuschuss zu den Fahrkosten anstelle einer Gehaltserhöhung zu verhandeln.

Für Städter dürfte das Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr leicht zu bewerkstelligen sein, so die Bilanz von VCD-Sprecher Kluge. Auf dem Land wiederum böten sich Kombinationen an: «Zu Fuß oder mit dem Rad zum Bahnhof oder nur ein Teilstück mit dem Auto fahren - und dann in öffentliche Verkehrsmittel einsteigen», schlägt der Experte vor. (dpa)

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