Kodex für den Internet-Autohandel

Verbraucherschutz

Wer künftig sein gebrauchtes Auto im Internet veräußern will, muss bestimmte Spielregeln einhalten. Verbraucherschützer und Onlinebörsen vereinbarten mehr Transparenz und eindeutige Kategorien.

Ein neuer Kodex soll den Verbraucherschutz beim Autohandel im Internet verbessern. Auf die verbindlichen Verhaltensstandards für Internetbörsen und ihre Händler haben sich jetzt der ADAC, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe sowie die den führenden Onlinebörsen geeinigt, teilten die Beteiligten auf der Messe Automechanika in Frankfurt mit. Der Kodex soll Verbraucher besser vor unseriösen Angeboten und Anbietern schützen.

Sanktionen bei Verstößen

Die neuen Regeln sehen etwa bestimmte Anforderungen an den Inhalt von Online-Inseraten vor. Dadurch soll die Suche nach einem Fahrzeug für Kaufinteressenten transparenter werden. Außerdem sind verbindliche Fahrzeugkategorien - zum Beispiel Neuwagen, Jahreswagen oder Vorführwagen - definiert und die gesetzlich vorgeschriebenen Inseratsangaben und Verhaltensweisen von Kfz-Händlern erklärt. Die Verhaltensregeln und Begriffsdefinitionen werden den Angaben zufolge für Händler der beteiligten Online-Fahrzeugmärkte vorgeschrieben und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert. Verstöße zögen Sanktionen nach sich, die bis zum Ausschluss aus den Börsen führen. (dpa/gms)

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