Kaskoversicherung zahlt Sturmschäden

Wird ein Auto bei einem Sturm beschädigt, muss dafür die Versicherung aufkommen. Der Schadensfreiheitsrabatt bleibt in solchen Fällen erhalten.

Autofahrer, deren Fahrzeug bei einem Stum beschädigt werden, können den Schaden bei ihrer Versicherung geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Teil- und Vollkaskoversicherung besteht.

Schadensfreiheitsrabatt bleibt

Nach den Grundsätzen der Schadensregulierung werden nach Angaben des Auto Clubs Europa (ACE) nicht nur Schäden ersetzt, die ein Sturm ab Windstärke acht direkt am Wagen verursacht. Auch für indirekte Schäden durch umherfliegende Gegenstände wie Baumäste und Dachziegel komme die Versicherung auf. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibe durch die Inanspruchnahme der Versicherung erhalten, teilt der Automobilclub in Stuttgart mit.

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