Geld vom Staat für Autofahrer

Steuererklärung

Nach dem Jahreswechsel steht die Steuererklärung an. Neben der Pendlerpauschale sind weitere Kosten beim Finanzamt absetzbar.

Dank Steuererklärung können Autofahrer Geld vom Staat zurückbekommen. Neben der individuellen Pendlerpauschale gibt es noch weitere Ausgaben, die sich von der Steuer absetzen lassen.

Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Im Bereich Sonderausgaben der Steuererklärung können zum Beispiel gezahlte Beträge für Kfz-Haftpflichtversicherungen und private Unfallversicherungen geltend gemacht werden. Außerdem sind laut dem Magazin «Auto Test» Kosten absetzbar, die einem Arbeitnehmer durch einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit entstanden sind und nicht von Versicherungen übernommen werden. Dazu gehören unter anderen Reparaturkosten, Kasko-Selbstbeteiligung, Ausgaben für den Abschleppdienst und Anwalts- oder Gerichtskosten.

Privat bezahlte Haftpflichtschäden sind ebenfalls absetzbar. Verursacht der Autofahrer auf dem Weg zur Arbeitsstelle einen Totalschaden, kann die Differenz zwischen Zeitwert vor dem Crash und dem Restwert nach dem Unfall geltend gemacht werden - vorausgesetzt der Fahrer war auf dem direkten Weg zur Arbeit. Durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber bezahlte Schäden werden abgezogen.

Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer

Wechselt man berufsbedingt den Wohnort, können die Umzugskosten steuerlich abgesetzt werden. Bei einem Wohnungswechsel innerhalb des gleichen Wohnorts ist der Anspruch dann möglich, wenn sich die Fahrtdauer zwischen der Wohnung und des Arbeitsplatzes um mindestens 60 Minuten verringert hat. Entstehen Kosten für Spediteure oder für Lkw zum Möbeltransport, sind diese gesondert abzusetzen.

Seit 2009 gilt die Pendlerpauschale wieder ab dem ersten Kilometer. Die Fahrtkosten-Berechnung erfolgt nach einer einfachen Formel: Gefahrene Kilometer von der Wohnung bis zum Arbeitsplatz x Kilometerpauschalbetrag von 0,30 Euro x Arbeitstage ohne Urlaub und Krankheitstage. Das ergibt den steuerlich absetzbaren Gesamtbetrag pro Jahr. Wichtig zu beachten ist, dass nur der Betrag für die einfache Fahrt berechnet wird. Außerdem zählt nur die kürzeste direkte Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die Anzahl der Arbeitstage variiert je nach Bundesland zwischen 252 und 254 Tagen, davon müssen die genommenen Urlaubs- und Krankheitstage entsprechend abgezogen werden. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn oder mit dem Fahrrad oder zu Fuß zum Arbeitsplatz unterwegs ist, kann ebenfalls die Pendlerpauschale beanspruchen.

Abgabe per Internet

Sowohl Hin- als auch Rückfahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können Menschen mit einem Behinderungsgrad ab 70 Prozent geltend machen. Übt man mehrere Jobs aus und muss daher zu mehreren Arbeitsstätten fahren, sind die Wege gesondert zu berechnen. Auch dort zählt die einfache kürzeste Distanz. Die Einkommensteuererklärung kann neben der Papierform auch über das Internet beim Finanzamt abgegeben werden. (mid)

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