Einen Tag länger nachdenken

Tipps zum Kfz-Versicherungswechsel

Der ADAC rät bei einem Wechsel auf eine ausreichend hohe Deckungssumme bei der neuen Versicherung zu achten. Und auch ein paar andere Punkte sollte man beim Schielen nach dem günstigeren Tarif nicht aus dem Auge verlieren.

Das Angebot bei den Kfz-Versicherungen ist für Autofahrer immer unübersichtlicher geworden. Viele Auswahlkriterien sind individuell - der ADAC rät aber grundsätzlich allen Versicherten, bei der Haftpflicht auf eine Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro zu achten. Nur damit seien Versicherte bei größeren Unfällen gegen das Risiko immenser Schadenersatzansprüche geschützt, so der Automobilclub in München.

Kündigung zum Jahreswechsel

Autofahrer können jeweils zum Jahreswechsel ihre Kfz-Versicherung kündigen. Dazu müssen sie zu Ende November den alten Vertrag lösen - da der 30. November in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, läuft die Frist erst am 1. Dezember ab. Auch die freie Wahl der Werkstatt sollte ein guter Vertrag bieten. Denn wer die Schadensregulierung seiner Versicherung überlässt, indem er eine Werkstattbindung unterschreibt, kann häufig nicht auf Kulanzleistungen oder verlängerte Garantiefristen hoffen, erläutert der ADAC. Darüber hinaus sollte die Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl mindestens sechs Monate betragen. In guten Verträgen belaufe sie sich auf mindestens zwölf Monate. (dpa/gms)

Keine Beiträge vorhanden