Beim Verbandskasten aufs Verfalldatum achten

Jedes Kraftfahrzeug muss mit einem zugelassenen Verbandskasten ausgerüstet sein. Dieser sollte regelmäßig kontrolliert werden.

Ein Verbandskasten muss in jedem Kraftfahrzeug an Bord sein. Das ist im Paragrafen 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt, erläutert der TÜV Nord in Hannover. Zur Standardausrüstung des Verbandskastens gehören Heftpflaster, diverses Verbandsmaterial, Einmalhandschuhe, ein Dreiecktuch sowie eine Schere. Seit 1998 ist im Rahmen der Norm DIN 13164 auch eine Rettungsdecke mit Maßen von mindestens 2100 mal 1600 Millimetern vorgeschrieben. Außerdem sind acht statt der zuvor vorgeschriebenen vier Wundschnellverbände mitzuführen.

Das Verbandtuch, Ölkreide und Sicherheitsnadeln wurden dafür aus der Inventar-Liste gestrichen. Verbandskästen der Normen DIN 13163 und DIN 13164 aus dem Jahr 1987 dürfen weiter benutzt werden und müssen auch nicht mit einer Rettungsdecke nachgerüstet werden - obwohl dies nach TÜV-Angaben in jedem Fall sinnvoll ist. Generell müssen alle Teile des Verbandskastens ausgetauscht werden, wenn das Verfallsdatum erreicht oder überschritten ist. (dpa)

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