Ältere Kindersitze bald nicht mehr erlaubt

Autokindersitze dürfen ab einem bestimmten Herstellungsdatum nicht mehr benutzt werden. Der Stichtag für die Neuregelung ist allerdings erst das Jahr 2008.

Ältere Auto-Kindersitze dürfen in Deutschland künftig nicht mehr benutzt werden. Als Stichtag gilt der 8. April 2008, teilt der ADAC in München mit. Betroffen sind von der Neuregelung diejenigen Modelle, die noch nicht mit der Prüfnorm ECE 44/03 oder 44/04 gekennzeichnet sind.

Neue EU-Richtlinie

Hintergrund ist den Angaben zufolge die Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie zur Gurtanlegepflicht und Kindersicherung. Sie legt EU-weit bestimmte Mindeststandards insbesondere für die Sicherung von Kindern bis 1,50 Meter Größe in Kraftfahrzeugen fest.

Ab sofort dürfen aus demselben Grund in Kraftfahrzeugen laut ADAC grundsätzlich nur noch so viele Personen mitgenommen werden, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitze vorhanden sind.

Sicherung mit Erwachsenengurt

Kinder unter drei Jahren dürften in Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurt überhaupt nicht mehr befördert werden. Ab drei Jahren dürfen sie nur auf der Rückbank Platz nehmen, solange sie kleiner als 1,50 Meter sind.

Wenn aus Platzgründen auf der Rückbank die Verwendung einer dritten Kinderrückhalteeinrichtung nicht möglich ist, kann den Angaben zufolge ein drittes Kind ab einem Alter von drei Jahren mit dem Erwachsenengurt ohne Kindersitz gesichert werden. Dies sollte nach ADAC-Empfehlung allerdings nur in Ausnahmefällen geschehen.

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