EuGH: Deutsche Pkw-Maut rechtswidrig und diskriminierend

Schlappe für CSU

EuGH: Deutsche Pkw-Maut rechtswidrig und diskriminierend
In vielen Ländern gibt es eine Maut. © dpa

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist eindeutig: es hält die deutsche Pkw-Maut für rechtswidrig und diskriminierend.

Die wirtschaftliche Last der Pkw-Maut liege praktisch ausschließlich auf den Haltern und Fahrern von in anderen EU-Staaten zugelassenen Fahrzeugen, erklärten die obersten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg.

Die Einführung der Maut nach dem jetzigen Modell ist damit nicht möglich. Die Maut war vor allem ein Prestigeprojekt der CSU in der Bundesregierung. Sie sollte auf Bundesstraßen und Autobahnen ab Oktober 2020 kassiert werden.

Ausnahme bei Pkw-Maut für innländische Autobesitzer

Inländische Autobesitzer sollten im Gegenzug für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer komplett entlastet werden. Fahrer aus dem Ausland sollten nur für Autobahnen zahlen.

Die Maut war in Deutschland 2015 beschlossen worden. Die EU-Kommission gab ihre Bedenken nach langem Ringen und leichten Änderungen 2016 auf. Österreich gab sich damit jedoch nicht zufrieden und zog vor Gericht. Die Alpenrepublik argumentierte, die sogenannte Infrastrukturabgabe diskriminiere verbotenerweise ausländische Fahrzeugbesitzer, weil inländische Autobesitzer über die Kfz-Steuer voll entlastet würden. Bei der Klage wurde Österreich von den Niederlanden unterstützt. Dänemark unterstützte hingegen Deutschland.

Verstoß gegen Grundsatz des Marktzugangs

Die Luxemburger Richter führten nun weiter an, die Maut verstoße zudem gegen die Grundsätze des ungehinderten Marktzugangs im EU-Binnenmarkt. Sie könne den freien Dienstleistungs- und Warenverkehr aus anderen EU-Staaten etwa dadurch behindern, da sich Transportkosten für Lieferanten und damit letztlich auch die Preise ihrer Produkte erhöhten. Die Maut beeinträchtige damit deren Wettbewerbsfähigkeit auf dem deutschen Markt.

Geplant war, dass alle inländischen Autobesitzer eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird und sich nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Motors richtet. Für Autobesitzer aus dem Ausland sollte es neben einer genauso berechneten Jahresmaut auch zwei Kurzzeittarife je nach Motoreigenschaften geben – für die Dauer von zehn Tagen oder zwei Monaten.

Keine Kurzzeitmaut möglich

Die Richter äußerten aber auch dabei Bedenken. Es gebe keine Möglichkeit für Halter in Deutschland, eine Kurzzeitmaut zu wählen, die der tatsächlichen Nutzung der Straßen möglicherweise besser entspräche. Das Benutzerprinzip bei der Finanzierung gelte somit nur für Halter von in anderen EU-Staaten zugelassenen Fahrzeugen. In Deutschland gelte weiter das Steuerfinanzierungsprinzip.

Nach Abzug der Kosten sollte die Maut laut Verkehrsministerium etwa 500 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur einbringen. An den Zahlen gab es allerdings Zweifel.

«Die Koalition hatte eine finanzielle Mehrbelastung der heimischen Autofahrer ausdrücklich ausgeschlossen», sagte ein ADAC-Sprecher. Nun müsse ein vollständiger Verzicht auf die Abgabe folgen. Die Grünen begrüßten das Urteil. «[Verkehrsminister] Andreas Scheuer kommt nicht durch mit seiner wahnwitzigen Idee einer Zahlung für alle, die ihre Steuern nicht in Deutschland zahlen», sagte ihr Verkehrsexperte im Europaparlament, Michael Cramer. (dpa)

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Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

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