Kein neues Kennzeichen mehr bei Umzug

Neue Vorschriften 2015

Kein neues Kennzeichen mehr bei Umzug
Nach einem Umzug muss nicht mehr das Kennzeichen geändert werden. © dpa

Nachdem 2014 von der Punktereform geprägt war, bringt auch das Jahr 2015 für Autofahrer einige Neuerungen. Dazu gehört auch, dass das Kennzeichen bei einem Wohnortwechsel behalten werden kann.

Standen im gerade auslaufenden Jahr noch so umfassende Änderungen wie Punktereform und Kfz-Steuererhöhung an, so wird 2015, was neue Vorschriften angeht, eher beschaulich. Von manchem profitieren die Autofahrer sogar. Was sich ändert, haben wir zusammen gestellt.

Kennzeichen mitnehmen: So entfällt ab dem 1. Januar die „Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Umzug“. Innerhalb Deutschlands können Autofahrer bei einem Wohnortwechsel das Kennzeichen des vorherigen Wohnortes behalten. Erst bei einer Neuzulassung bekommt das Fahrzeug ein Kennzeichen des neuen Wohnortes, so der ADAC.

E-Mobilitätsgesetz kommt

Auto online abmelden: Vereinfacht wird auch die künftige Abmeldung eines Fahrzeugs, die kann online erfolgen: Wer ab 2015 ein Auto anmeldet, erhält einen neuen Fahrzeugschein und kann sich damit bei einer künftigen Abmeldung den Gang zur Kfz-Zulassungsstelle sparen. Auf dem Kennzeichen und im Fahrzeugschein rubbelt man Felder frei. Die so sichtbar gewordenen Codes werden zur Abmeldung online eingegeben. Bis auch die Zulassung online erfolgen kann, dauert es noch ein Jahr.

Strengere Vorschriften für Kurzzeitkennzeichen: Ab 1. April werden Kurzzeitkennzeichen nur noch zugeteilt, wenn das Fahrzeug, das mit dem Übergangs-Nummernschild gefahren werden soll, einer gültigen Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung unterzogen worden ist. Ausnahme: Wenn die Fahrt direkt zur Zulassungsbehörde oder zur HU-Prüfung führt.

(Steuer-) Vorteile für Elektroautos: Ab Mitte 2015 sollen E-Autos Vorteile im Straßenverkehr erhalten, vorgesehen ist kostenloses Parken und die Nutzung von Busspuren. Wer sich ein Elektroauto kaufen möchte, sollte bis Dezember 2015 die zehnjährige Steuerfreiheit nutzen: Ab 2016 sind E-Fahrzeuge nur noch fünf Jahre von der Steuer befreit. Für diese Vorteile hat die Regierung ein Elektromobilitätsgesetz auf den Weg gebracht.

Streckenradar kommt

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Für E-Autos gibt es Neuregelungen dpa

Strengere Grenzwerte: Vom 1. September 2015 an müssen Benzin- und Dieselmotoren der neu zugelassene Pkw die Grenzwerte der Schadstoffklasse Euro 6 erfüllen. Beim Dieselmotor sinkt die Grenze des Stickoxid-Ausstoßes im Vergleich zu Euro 5 um 50 Prozent auf 80 Milligramm pro Kilometer.

Geblitzt werden durch Strecken-Radar: Niedersachsen testet ab dem Frühjahr auf dem Bundesstraße 6 bei Hannover eine neue Methode, Temposünder zu überführen. Bei diesem im Fachjargon „section control“ genannten Pilotprojekt wird die Geschwindigkeit auf längeren Streckenabschnitten gemessen, jedes Fahrzeug wird zu Beginn und am Ende der Radarstrecke erfasst, daraus berechnet sich das durchschnittlich gefahrene Tempo.

Teureres Schwarzfahren: Wem die neuen Vorschrift das Autofahren verleiden, sollte beim Umstieg auf den ÖPNV aufpassen: Ab Januar wird das Schwarzfahren in Bussen und Bahnen um 50 Prozent teurer: Statt bislang 40 Euro werden dann 60 Euro Strafe fällig, meldet der Autoclub ACE. (SP-X)

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