Kein Not-Stopp bei automatischen Pollern

Urteil

Kein Not-Stopp bei automatischen Pollern
Poller müssen nicht automatisiert sein © Exclusive Home

Automatische Barrieren müssen nicht über eine Not-Stopp-Funktion bei unberechtigt passierenden Autos verfügen. Ein Warnschild vor dem Poller oder der Schranke reicht aus.

Automatisch betätigte Barrieren wie Schranken oder Polleranlagen müssen nicht über eine Notstopp-Funktion bei unberechtigt einfahrenden Fahrzeugen verfügen. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichtes hervor.

Versicherungspflicht nachgekommen

In dem verhandelten Fall hatte ein automatisch ausfahrender Poller an einer nur eingeschränkt befahrbaren Straße das Fahrzeug einer Autofahrerin beschädigt. Die Frau hatte die Anlage für nicht im Betrieb befindlich gehalten und war einem vorausfahrenden Fahrzeug gefolgt, ohne auf das Warnschild "einzeln befahren" zu achten. Sie verlangte daraufhin vom Betreiber der Anlage die Reparatur des Schadens.

Laut dem Gericht ist der Betreiber mit der Montage des Schildes seiner Verkehrssicherungspflicht jedoch ausreichend nachgekommen. Es sei nicht erforderlich, die Sperranlage so zu konstruieren, dass sich der Poller wieder absenke, wenn sich ein Fahrzeug unberechtigterweise nähere. Die Klage der Autofahrerin auf Schadenersatz wurde daher laut der Deutschen Anwaltshotline abgewiesen. (Az.: 4 U 54/11-16) (SP-X)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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