Versicherungsschutz ist Privatangelegeheit

Urteil des Oberverwaltungsgericht des Saarlandes

In Versicherungsangelegenheiten muss der Autofahrer sich selber kümmern, lautet wohl die Kosequenz aus diesem Urteil. Wenn nicht, hat er die Folgen hinzunehmen.

Eine Kfz-Zulassungsstelle ist grundsätzlich verpflichtet, ein Fahrzeug stillzulegen, wenn ihr durch den zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherer mitgeteilt wird, dass der Autobesitzer nicht mehr versichert sei. Das gilt nach einem Urteil (Az.: 1 B 10/09) des Oberverwaltungsgericht des Saarlandes selbst dann, wenn die Information der Versicherungsgesellschaft «objektiv falsch» gewesen sein sollte.

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Es sei allein Angelegenheit des (vermeintlich) Versicherten, mit seinem Versicherer zu klären, ob er noch Versicherungsschutz hat, gaben die Richter in dem Prozess zu Protokoll. (AG)

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