Versicherung muss trotzdem zahlen

Schlüssel im Auto vergessen

Wer seinen Schlüssel im Auto vergisst, muss im Falle eines Diebstahls seiner Fahrzeuge nicht unbedingt wegen grober Fahrlässigkeit haften. Das geht aus einem aktuellen Urteil hervor.

Lag der Autoschlüssel in einer Jacke im Wagen, muss das bei einem Diebstahl nicht unbedingt den Versicherungsschutz kosten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor, über das die Fachzeitschrift «Recht und Schaden» (Heft 4/2010) berichtet. Der Vorwurf grober Fahrlässigkeit sei nicht berechtigt, wenn der Fahrzeughalter den Schlüssel unbewusst zurücklasse (Az.: 8 U 188/08).

Weigerung der Versicherung

In dem Fall hatte sich die Versicherung des Fahrers geweigert, ganz oder teilweise für den Diebstahl des Wagens aufzukommen. Die Begründung: Der Kläger habe den Fahrzeugschlüssel in einer im Wagen liegenden Jacke zurückgelassen. Die Richter entschieden, dem Kläger sei nach glaubhafter Darstellung gar nicht bewusst gewesen, dass sich der Schlüssel in der Jacke befunden habe. Ihm sei zwar vorzuwerfen, dass er sich keine Gedanken gemacht habe, wo sich sein Fahrzeugschlüssel befinde. Grob fahrlässig sei sein Verhalten aber nicht. (dpa/tmn)

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Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

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