Heckaufprall ist nicht gleich Heckaufprall

Urteil des Kammergerichtes Berlin

Wer anderen hinten drauf fährt, ist in aller Regel auch der Unfallverantwortliche. Im Prinzip schon, aber… sagen die hingegen die Richter am Kammergericht Berlin.

Beim Heckaufprall gilt laut einer Entscheidung des Kammergerichtes Berlin (Az.: 12 U 194/06) der „Anscheinsbeweis“ für die Schuld des Auffahrenden in besonderen Fällen dann nicht, wenn der Vorausfahrende erst kurz zuvor in den Fahrstreifen gewechselt war, um beispielsweise links abzubiegen.

Angemessene Zeit

Die übliche Annahme, dass der Fahrer des aufgefahrenen Fahrzeuges auch die Verantwortung für den Unfall trägt, sei erst dann gerechtfertigt, wenn beide Fahrer „so lange in einer Spur hintereinander gefahren sind“, dass sie sich auf die Fahrzeugbewegungen haben einstellen können, urteilte das Gericht. (AG)

Keine Beiträge vorhanden