Händler hat Preis samt Mehrwertsteuer anzugeben

Urteil zum Gebrauchtwagenkauf

Nach einem höchstrichterlichen Urteil müssen Gebrauchtwagenhändler den Verkaufspreis immer mit Mehrwertsteuer ausweisen – selbst dann, wenn sich das Angebot an gewerbliche Nutzer richtet, entschied der Bundesgerichtshof.

Nach einem höchstrichterlichen Urteil müssen Gebrauchtwagenhändler den Verkaufspreis immer mit Mehrwertsteuer ausweisen – selbst dann, wenn sich das Angebot an gewerbliche Nutzer richtet, entschied der Bundesgerichtshof.

Interessen der Mitbewerber beeinträchtigt

Gebrauchtwagenhändler müssen in Anzeigen immer den Gesamtpreis einschließlich Mehrwertsteuer nennen - auch wenn sich das Angebot nur an gewerbliche Nutzer richtet. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Ein Händler hatte über eine allgemein zugängliche Internetplattform Gebrauchtwagen angeboten. Er hatte argumentiert, die Angebote richteten sich ausschließlich an andere Händler, die die Autos exportieren oder weiterverkaufen (Az. I ZR 99/08). (dpa)

Vorheriger ArtikelVW schließt Zweizylinder-Motoren vorerst aus
Nächster ArtikelNeue Kombi-Gefühle im Volvo V60
Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

Keine Beiträge vorhanden