„Auslandsknöllchen“ ab sofort vollstreckbar

Neues Abkommen

Autofahrer in anderen EU-Ländern können bei Verkehrsverstößen ab sofort zur Kasse gebeten werden. Punkte in Flensburg sind nicht zu befürchten und die Einlegung eines Widerspruchs ist auch möglich und manchmal sogar sinnvoll.

Im Ausland müssen deutsche Autofahrer jetzt noch besser aufpassen. Denn ab sofort gilt ein neues Vollstreckungsabkommen, wonach "Knöllchen" aus anderen EU-Ländern auch in Deutschland eingetrieben werden können - im Extremfall sogar per Gerichtsvollzieher. Allerdings gilt dies erst bei Bußgeldern ab einer Höhe von 70 Euro inklusive Kosten.

Vorsicht bei der Wiedereinreise

Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug oder Fahrverbote haben im Ausland auffällig gewordene Verkehrssünder hierzulande nicht zu befürchten. Solche Sanktionen drohen allerdings unter Umständen bei der Wiedereinreise in das betreffende Land, wenn man dort beispielsweise in eine Verkehrskontrolle gerät.

Fühlt sich ein deutscher Autofahrer im Ausland zu Unrecht zur Kasse gebeten, hat er die Möglichkeit, sich nach seiner Rückkehr zu wehren. Im Rahmen des sogenannten Anhörungsverfahren hat der Betroffene zwei Wochen Zeit, bei den deutschen Behörden Einspruch einzulegen. Das ist beispielsweise immer dann sinnvoll, wenn das Verfahren in einer dem "Deliquenten" nicht verständlichen Sprache durchgeführt oder er nicht über seine Rechte belehrt worden ist (www.adac.de/auslandsbussgeld). mid

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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