Keine Jahreswagen-Regelung

Nach Abwrackprämie

Der Abwrackprämie wird keine weitere Förderung folgen. Die Vorstöße einzelner Politiker wurden zurückgewiesen.

Die schwarz-rote Bundesregierung erwägt nach dem Auslaufen der Abwrackprämie keine steuerliche Anschlussregelung zur Ankurbelung der Autokonjunktur. Das gelte für den Unions- und den SPD-Teil des Kabinetts, sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm am Montag in Berlin. Er reagierte damit auf Vorstöße einzelner Unions- und SPD-Politiker für steuerliche Verbesserungen bei der Behandlung sogenannter Jahreswagen von Werksangehörigen. Weder werde es eine Verlängerung der Abwrackprämie über die vorgesehenen fünf Milliarden Euro hinaus geben noch gebe es Überlegungen der Bundesregierung «zu Änderungen an der Jahreswagenregelung.» Im Bundesfinanzministerium wurde an das Gebot einer gleichmäßigen Besteuerung erinnert.

Rabattregelungen zurückgefahren

Die steuerliche Rabattregelung beim Verkauf von Jahreswagen für Mitarbeiter der Automobilindustrie war vor Jahren deutlich zurückgefahren worden. Andererseits waren inzwischen Erleichterungen bei der Festlegung des Zulassungszeitraums für Jahreswagen geschaffen worden.

Für weitergehende steuerliche Entlastungen hatten sich zuletzt Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) und der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Uwe Beckmeyer, ausgesprochen. «Die Autoindustrie braucht mit dem Auslaufen der Abwrackprämie einen weiteren deutlichen Konjunkturschub», sagte Beckmeyer der Deutschen Presse-Agentur dpa. «Wir müssen bei den Jahreswagen mindestens 24 Monate lang zur alten steuerlichen Entlastung zurückkommen.» Darauf hätten Betriebsräte und die IG Metall die Bundesregierung eindringlich hingewiesen. Er selbst wolle in dieser Sache an die Bundesregierung herantreten, so der SPD- Politiker aus dem Bundesland Bremen, in dem es ein großes Mercedes- Werk gibt. (dpa)

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