Grün hat Vorfahrt

Verschärfte Regeln für Umweltzonen

Mehre Städte wollen die Zulassungskriterien für Umweltzonen deutlich verschärfen. Danach dürfen Autos mit roter oder gelber Plakette bald nicht mehr in die Innenstadt.

Rot, Gelb, Grün darf rein, der Rest muss draußen bleiben - so lautet bislang die Zufahrtsregel für Umweltzonen in Deutschland. Wer ohne entsprechende Farbplakette an der Scheibe mit dem Auto im Sperrgebiet erwischt wird, muss mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Doch diese Farblehre ist bald hinfällig: Mehrere Städte planen, die Zulassungskriterien für ihre Umweltzonen zum Teil drastisch zu verschärfen. Dadurch droht bald auch Autos mit roter und gelber Plakette in den Innenstädten das Aus.

Änderungen zum 1. Januar

Erste Änderungen sollen bereits zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Während dann nach Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) in Dessau die Städte Augsburg, Bremen, Düsseldorf, Heilbronn, Herrenberg, Karlsruhe, Mühlacker, Neu-Ulm, Ulm, Pforzheim und Wuppertal nachziehen und zu den 25 bereits bestehenden Umweltzonen in Deutschland ihre eigenen ausrufen, will Hannover die Zufahrtsregeln strenger fassen. Vom 1. Januar an sollen in der niedersächsischen Landeshauptstadt auch für Autos mit der Schadstoffgruppe 2 Fahrverbote gelten - das sind Fahrzeuge mit roter Umweltplakette.

In Stuttgart soll eine solche Regelung erst im Jahr 2012 in Kraft treten. Dann will man in Hannover schon längst weiter sein. Dort sollen 2010 auch Fahrer eines Wagens mit gelber Plakette das Nachsehen haben - die Stadt will sie dann ebenfalls aussperren. Wie in Berlin, wo zum 1. Januar 2010 eine ähnliche Verschärfung des Luftreinhalte- und Aktionsplans vorgesehen ist, sollen dann nur noch Autos mit der grünen Umweltplakette freie Fahrt haben. Frankfurt/Main plant eine solche Regelung erst für das Jahr 2012.

Pläne noch unbekannt

Doch ob diese geplanten Verschärfungen tatsächlich so durchgehen, ist fraglich. «Wir werden Diskussionen bekommen, ob die Städte das so umsetzen können», sagt Heiko Balsmeyer, Referent für Verkehrspolitik beim Verkehrsclub Deutschland (VCD) in Berlin. Viele Autofahrer hätten von den Plänen noch gar nichts mitbekommen - es dürfte daher einen entsprechend großen Aufschrei geben.

Außerdem ist beim Verwaltungsgericht Berlin noch eine vom ADAC unterstützte Klage von Autofahrern gegen die dortige Umweltzone anhängig. Der Automobilclub lehnt Umweltzonen generell ab, weil sie nach seiner Ansicht «unverhältnismäßig» sind. Der Effekt von Fahrverboten durch Umweltzonen sei in Hinblick auf die Feinstaubbelastung «gleich Null», argumentiert der Club mit Verweis auf ein Auftragsgutachten. Die Zonen stellten daher einen unangemessenen Eingriff in die Rechte der Bürger dar. Diese würden quasi enteignet, wenn sie ihr Fahrzeug nicht mehr nutzen könnten.

Wie das Gerichtsverfahren ausgeht, lässt sich nach Angaben von ADAC-Syndikus Ralf Wittkowski jedoch nicht absehen. Von der Kammer sei für Anfang 2009 ein Erörterungstermin angesetzt worden. Mit dem Kenntnisstand ein Jahr nach Inkrafttreten der Berliner Umweltzone wolle das Gericht schauen, was diese tatsächlich gebracht hat.

Neue Grenzwerte

Ungewissheit herrscht auch in anderer Hinsicht. Laut VCD-Referent Heiko Balsmeyer treten im Jahr 2010 die von der EU beschlossenen Stickoxid-Grenzwerte in Kraft. Die Kommunen müssten dann auch diese Werte bei ihren Luftreinhalte- und Aktionsplänen berücksichtigen. Womöglich wird dann eine weitere Umweltplakette für die NOx-Werte eingeführt. Passiert ist laut Balsmeyer jedoch noch nicht viel - die meisten Kommunen warteten erstmal ab. Ende 2009 werde daher wie bei den Feinstaubgrenzwerten eine Debatte beginnen, erwartet Balsmeyer: «Da wird man dann ganz überrascht tun.»

Autofahrern sei derzeit nur zu einem Fahrzeug mit grüner Umweltplakette zu raten, sagt Balsmeyer. Damit habe man in den Innenstädten noch am längsten freie Fahrt. Ansonsten seien generelle Empfehlungen schwierig, sagt Sabine Götz vom Automobilclub von Deutschland (AvD) in Frankfurt/Main. «Jede Stadt hat einen unterschiedlichen Fahrplan, was die Umweltzonen anbelangt.» Daher seien auch die Zufahrts- und Ausnahmeregelungen verschieden. «Jeder Autofahrer muss sich in seiner Stadt schlau machen, welche Stufe jeweils greift.» Für Betroffene, die ihr Auto mit roter oder gelber Plakette nicht eintauschen wollen oder können, bleibt nur ein vager Lichtblick: «Es ist unsere Hoffnung, dass die schon eingeführten Umweltzonen vor Gericht wieder gekippt werden», sagt Götz. (dpa)

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