Alkoholverbot für Fahranfänger kommt

Alkohol am Steuer ist für Fahranfänger sowie generell für junge Fahrer ab dem 1. August tabu. Das Strafmaß im Falle einer Missachtung dieser Vorschrift wurden noch einmal verschärft.

Für Fahranfänger und junge Fahrer ist Alkohol am Steuer vom 1. August an verboten. Wer dagegen verstößt, wird nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums mit bis zu 1000 Euro Bußgeld und zwei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei bestraft. Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht, nachdem der Bundestag schon im Mai Länderforderungen in das Gesetz eingearbeitet hatte.

Bußgeld deutlich erhöht

Bisher war nur von 125 Euro Bußgeld die Rede. Betroffen sind Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und generell junge Fahrer unter 21 Jahren. Bei Verstößen kann die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert und ein Aufbauseminar mit Kosten bis zu 200 Euro angeordnet werden. Es bleibt ansonsten bei der allgemeinen Alkoholgrenze von 0,5 Promille.

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, bezeichneten die Verschärfungen als wichtiges Signal für die Verkehrssicherheit. «Autofahren und Trinken sind nicht miteinander vereinbar», sagte der Verkehrsminister. «Besonders bei jungen Fahranfängern besteht bereits mit niedriger Alkoholkonzentration ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.« Fahranfänger seien zudem bislang noch nicht ausreichend für die Gefahren von Alkohol am Steuer sensibilisiert.

Bätzing sagte dem Sender n-tv, man müsse in einem ersten Schritt bei jungen Leuten das Bewusstsein schaffen, absolut nichts zu trinken, bevor man sich ans Steuer setze. «Wir hoffen, dass sich dieses Gedankengut dann nachher auf die Gesamtbevölkerung überträgt.»

Mit Altersgrenze gekoppelt

Ursprünglich hatte die Bundesregierung die 0,0-Promille-Grenze nur für die zweijährige Probezeit vorgesehen. Auf Drängen des Bundesrates wurde es aber neben der Probezeit auch an eine Altersgrenze gekoppelt. Die Länder hatten befürchtet, dass sonst immer mehr Jugendliche bereits mit 16 Jahren einen Moped-Führerschein machen, um mit 18 nach Erwerb des Auto-Führerscheins nicht mehr unter das Alkoholverbot zu fallen. (dpa)

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