Nutzvieh auf Straße: Halter muss zahlen

Für Polizeieinsatz

Nutzvieh auf Straße: Halter muss zahlen
Die Kosten für das Einfangen entlaufener Pferde trägt der Halter © Polizei LRP

Bricht Nutzvieh aus dem Gehege aus, wird der Halter für den Polizeieinsatz zum Einfangen der Tiere zur Kasse gebeten. Er muss auch zahlen, selbst wenn die Tiere korrekt gesichert waren.

Bricht Nutzvieh aus einem Gehege aus und rennt auf die Straße, muss der Besitzer für einen eventuellen Polizeieinsatz aufkommen. So hat das Verwaltungsgericht Trier nun geurteilt. Das gilt selbst dann, wenn die Tiere korrekt gesichert waren.

Polizeieinsatz zur Gefahrenabwehr

Verhandelt wurde der Ausbruch einer Ponyherde. Das Gatter ihrer Weide war bei einem Sturm von einem herabfallenden Ast zerstört worden, so dass die Tiere auf die Straße gelangten. Ein vorbeifahrender Autofahrer alarmierte daraufhin die Polizei, die die Herde in Sicherheit brachte. Die Kosten in Höhe von 209 Euro stellten die Beamten dem Halter in Rechnung.

Zu Recht, wie das Gericht urteilte. Der polizeiliche Einsatz sei zur Gefahrenabwehr an der vielbefahrenen Straße notwendig und verhältnismäßig gewesen. Der Halter muss laut der Deutschen Anwaltshotline daher auch ohne eigenes schuldhaftes Verhalten für die Kosten aufkommen. Wenn Ponys ausbrechen und die Verkehrssicherheit stören, muss der Besitzer für das Einfangen zahlen. Auch wenn er selbst an der Flucht unschuldig ist. (SP-X)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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