Urteil: Verkäufer muss auf Chiptuning hinweisen

Urteil des OLG Hamm

Urteil: Verkäufer muss auf Chiptuning hinweisen
Chiptuning Motor neu SP-X

Der Verkäufer eines Autos muss den Käufer auf Chiptuning hinweisen. Denn ein derart optimiertes Fahrzeug kann Probleme verursachen. Das Oberlandesgericht Hamm hat hierzu ein Urteil gesprochen.

Chiptuning kann Mängel am Auto verursachen: Deshalb muss der Verkäufer eines auf diese Weise optimierten Fahrzeugs den Käufer auch dann auf diese Besonderheit hinweisen, wenn der Chip wieder entfernt wurde. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil festgelegt, auf das der ADAC hinweist (Az.: I-28 U 186/10). Zum Beispiel könnten Motor und Getriebe durch Chiptuning schneller verschleißen, da sie nach einer Leistungssteigerung höheren Belastungen ausgesetzt seien. Dies wäre laut Gericht ein Mangel, mit dem ein Käufer nicht rechnen muss.

Rechtfertigung für Kaufrücktritt

Im dem Fall hatte ein Verkäufer nicht darüber informiert, dass ein Pkw rund 60 000 Kilometer mit einem Tuningchip in der Motorsteuerung gefahren wurde. Neun Monate nach dem Kauf ging der Motor kaputt.

Der Käufer konnte zwar nicht nachweisen, dass das Chiptuning die Schadensursache war, doch das musste er nach Ansicht der Richter auch nicht: Die frühere und dem Käufer verschwiegene Leistungssteigerung allein rechtfertige einen Kaufrücktritt. Der neue Fahrzeugbesitzer konnte den Wagen zurückgeben. Allerdings wurde der Wertverlust aufgrund der von ihm gefahrenen Kilometer verrechnet. (dpa/tmn)

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Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

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