Nur mit Zulassung

LED-Tagfahrleuchten

Tagfahrleuchten mit LED-Licht werden immer beliebter. Doch allein mit dem Nachrüsten ist es nicht getan. Betrüger nutzen Unkenntnis weidlich aus.

Rüstet ein Autofahrer LED-Tagfahrleuchten selbst nach, sollte er auf die Zulassung achten. Denn die lichttechnischen Einrichtungen sind bauartgenehmigungspflichtige Teile, die entsprechend gekennzeichnet sind. Es wird eine Allgemeine Betriebeserlaubnis (ABE) ausgehändigt, die diese Genehmigung beinhaltet.

Vorsicht bei Käufen im Internet

Daher ist vor allem bei besonders günstigen Angeboten im Internet Vorsicht geboten, um nicht auf Betrüger hereinzufallen. So tragen geprüfte Produkte eine E-Kennzeichnung und die in einem Nachrüstscheinwerfer eingebauten LED-Leuchtbänder mit Tagfahrlicht-Zulassung müssen zusätzlich die Kennung RL tragen.

Der Verband der Automobil Tuner (VDAT) empfiehlt daher, vor dem Kauf die vollständige E-Nummer sowie Zusatzkennzeichnungen zu erfragen. Der Einbau einer nicht genehmigten lichttechnischen Einrichtung kostet 20 Euro Verwarngeld, außerdem kommen noch die Kosten für die Rückrüstung auf eine zugelassene Variante hinzu. (mid)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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