Unbedingt am Unfallort bleiben

Leitplanke beschädigt

Wer eine Leitplanke auch nur leicht beschädigt, sollte am Unfallort bleiben. Wer es nicht tut, begeht Unfallflucht. Das geht aus einem aktuellen Urteil hervor.

Auch bei einer beschädigten Leitplanke müssen Autofahrer am Unfallort bleiben. Anderenfalls machen sie sich der Unfallflucht schuldig, und die Versicherung muss nicht zahlen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor, auf das die in München erscheinende Zeitschrift «recht und schaden hinweist.

Kein unerheblicher Schaden

Die Richter argumentierten, dass in der Regel die Beschädigung einer Leitplanke kein «unerheblicher Schaden» sei und die Bagatellgrenze von rund 50 Euro regelmäßig überschritten werde (Az.: 12 U 205/06).

In dem Fall hatte ein Autofahrer gegen seine Versicherung geklagt. Ein Beschäftigter des Mannes hatte mit dessen Auto eine Leitplanke geschrammt und war weitergefahren, weil er von einem geringen Schaden ausging. Die Richter entschieden, dass er dies nicht hätte tun dürfen und sprachen die Kfz-Versicherung von ihrer Haftung frei. (dpa/tmn)

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