Winterreifen-Pflicht ab nächster Woche

VCD fordert mehr Klarheit bei der Kennzeichnung

Der Bundesrat hat die ab kommender Woche geltende Winterreifenpflicht beschlossen. Auf bestimmte Regelungen müssen sich die Autofahrer nun einstellen.

Ab kommender Woche müssen Autofahrer bei Eis, Schnee und Matsch Winterreifen aufziehen - sonst wird es teuer. Der Bundesrat beschloss am Freitag die Einführung einer Winterreifen- Pflicht. Wer künftig bei Winterwetter und glatten Straßen mit Sommerreifen erwischt wird, soll 40 Euro statt bisher 20 Euro bezahlen, heißt es in der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die voraussichtlich bis Ende nächster Woche in Kraft tritt. Dabei wird der Fahrer belangt, nicht der Halter.

VCD fordert eindeutige Kennzeichnung

Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden mit 80 Euro geahndet. Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) wollte die Pflicht bereits im Oktober einführen, aber es gab Beratungsbedarf bei den Bundesländern.

Der ökologische Verkehrsclub VCD begrüßte die Einführung, forderte aber zugleich eine verlässliche Prüfung und eindeutige Kennzeichnung von Winterreifen. "Die Neuregelung ist zu begrüßen, da sie mehr Klarheit schafft, indem sie die Bedingungen ausdrücklich nennt, bei denen Winterreifen Pflicht sind: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Sie schreibt jedoch lediglich fest, was für jeden verantwortungsbewussten Autofahrer schon bisher selbstverständlich war - nämlich sein Fahrzeug den Witterungsbedingungen anzupassen. Das gängige M+S-Siegel allein sagt nicht aus, ob der Reifen tatsächlich für winterliche Straßen geeignet ist, da verbindliche Prüfverfahren fehlen", sagte Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD. Jeder Reifenhersteller könne das M+S-Logo (Matsch+Schnee) auf seine Reifen drucken. Hier müsse es einheitliche Vorgaben in Europa geben.

Auf diese Bestimmungen müssen Autofahrer ab Montag achten:

Reifen: Es gibt bisher keine gesetzlich verankerte Definition, was genau ein Winterreifen ist. Die Pflicht erfüllt, wer als Winterreifen verkaufte Reifen oder Allwettereifen mit dem M+S-Symbol aufzieht. Sie müssen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern haben. Im Zweifel kann der Händler sagen, ob die Reifen korrekt sind.

Geltung: Die Regelung bedeutet nicht, dass nun bis zum Frühjahr mit Winterreifen gefahren werden muss, sondern sie ist auf konkrete Wetterlagen bezogen. «Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte» sind Winter- oder Allwetterreifen Pflicht. Wer nicht ständig wechseln will, fährt aber am besten nur mit Winterreifen.

Bußgelder: 40 Euro statt bisher 20 Euro sind vom Fahrer zu zahlen, wenn die Polizei ihn bei Winterwetter mit Sommerreifen erwischt. 80 Euro kostet es, wenn dadurch auch der Verkehr behindert wird. Halter von parkenden Autos mit Sommerreifen werden dagegen nicht belangt.

Fahrzeuge: Alle Kraftfahrzeuge fallen unter die Pflicht, also auch Motorräder. Ausgenommen sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, da sie in der Regel ohnehin mit grobstolligen Reifen ausgerüstet sind. Lastwagen und Omnibusse mit mehr als acht Sitzen brauchen nur an den Antriebsachsen Winter- oder Allwetterreifen. (AG/dpa/dpa/tmn)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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