Hausrat kann bei entwendeten Wertsachen greifen

Eine Frage der Fahrlässigkeit

Wertsachen nicht im Auto liegen lassen! Diese Regel lernt jedes Kind spätestens auf der ersten Urlaubsreise. Doch auch für den Fall, dass Handy, Navi oder Laptop einmal versehentlich im Fahrzeug vergessen werden, gibt es Möglichkeiten, einen Diebstahl zu versichern.

Von Stefan Weißenborn

Handys, Laptops, Navis: Tragbare Elektronikgeräte sind zu ständigen Begleitern geworden - auch auf Fahrten mit dem Auto. Das schafft Gelegenheiten für Diebe, vor allem wenn populäre Gadgets wie Smartphones in der Mittelkonsole liegen bleiben oder ein Saugnapf an der Scheibe verrät: Es könnte ein Navi im Handschuhfach liegen. Die Frage, wer für Diebstähle aus dem Auto aufkommt, ist nicht ganz einfach zu beantworten. Deshalb sollten Kunden beim Abschluss einer Versicherung ganz genau hinschauen.

Teilkasko greift nicht

Wer folgenden Grundsatz befolgt, schützt sich auch ohne tiefes Eintauchen in die Versicherungsmaterie: «Wertgegenstände sollten generell nicht im Auto liegengelassen werden», sagt Christian Lübke vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Doch auch für den, der das Laptop auf dem Beifahrersitz vergisst, gibt es nach einem Verlust Lösungen. Mit der Erstattung des Neupreises kann der Versicherte dabei jedoch kaum rechnen.

Über eine Kfz-Teilkasko sind Elektrogeräte und Dinge wie CDs, Sonnenbrillen oder Kindersitze nicht versichert. «Die Kasko ist eine reine Fahrzeugteile-Versicherung», erläutert Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Zwar werde das komplette Auto bei Verlust durch Diebstahl in der Regel ersetzt - inklusive ab Werk fest montierter Navis und Multimedia-Lösungen. Für alles andere müsse allerdings ein Extraschutz her.

Mitschuld im öffentlichen Parkhaus

Den bietet - wenn auch nur eingeschränkt - die Hausratversicherung. «Das wissen nur wenige», sagt GDV-Sprecher Lübke. Prinzipiell gilt: Kommen Gegenstände des Hausrats abhanden, kann der Versicherte auch dann mit Ersatz rechnen, wenn diese sich nicht im Haus oder der Wohnung befinden. Das trifft zum Beispiel für Fahrräder zu und auch für Gegenstände im verschlossenen Auto, wenn dieses in einem Gebäude steht - etwa in einer Tiefgarage mit verschlossenem Tor. «Dann bewegt sich die Sache im Rahmen der Außenversicherung als Baustein der Hausrat», so Lübke. Ist das Fahrzeug in einem öffentlichen Parkhaus abgestellt, erlösche der Schutz zum Teil: Dem Kunden werde dann «eine Mitschuld unterstellt».

Schlägt also jemand in einem frei zugänglichen Parkhaus die Autoscheibe ein und lässt Wertsachen aus dem Wagen mitgehen, wird nicht der volle Neupreis erstattet. «Ich habe neulich einen Fall erlebt, bei dem die Versicherung die Leistung um 70 Prozent gekürzt hat», berichtet der ADAC-Versicherungsexperte Paul Kuhn. Als Begründung führten die Gesellschaften an, der Versicherte handele grob fahrlässig, wenn er Wertsachen im Auto liegen lässt.

Beweislast liegt beim Versicherten

Nach Auskunft von Wortberg gibt es jedoch noch eine Hürde für den Versicherten: «Wenn ein Einbruchdiebstahl vorliegt, zahlt zwar prinzipiell die Hausratversicherung.» Doch der Kunde müsse beweisen, dass sein Auto tatsächlich geknackt wurde.

Wer bei den Policen indes draufzahlt oder die Anbieter aufmerksam vergleicht, kann den Versicherungsschutz ausweiten. So schützen einige Hausratversicherungen Gegenstände im Auto auch dann, wenn der Wagen am Bordstein parkt. Allerdings wird dabei zum Beispiel gefordert, Wertsachen im verschlossenen Kofferraum zu lagern - für Diebe also unsichtbar. «Manche Versicherer schließen auch mobile Navis mit ein, um sich von der Konkurrenz abzusetzen», weiß Lübke.

Nach Auskunft des GDV gibt es auch verschiedene Sachversicherungen für Notebooks oder Smartphones und spezielle Schutzbriefe. Aber es muss abgewägt werden: Ist das Gerät wertvoll genug, damit sich die Zahlung einer etwaigen Selbstbeteiligung lohnt? Der ADAC nennt zudem Reisegepäckversicherungen als Alternative. «Auch hier gilt: Der Blick ins Kleingedruckte muss sein - allein wegen der groben Fahrlässigkeit», rät Kuhn. Als solche könnten die Versicherungen unter anderem das Lagern von Gepäck über Nacht im Auto auslegen. (dpa/tmn)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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