Bußgeld für Weihnachtsmänner

Bärte und Masken tabu

Bußgeld für Weihnachtsmänner
Beim Fahren müssen Bart und Perücke abgelegt werden © AutoBild

Weihnachtsmänner sollten sich nicht in Arbeitskleidung hinters Steuer klemmen. Während das Tragen des Bartes lediglich zehn Euro kostet, wird es bei einem möglichen Unfall richtig teuer.

Wenn die Rentiere lahmen und auf den Schlitten verzichtet werden muss, greifen Weihnachtsmänner und Nikoläuse gerne zum Auto. Doch trotz himmlischen Auftrags müssen auch sie sich an die Verkehrsregeln halten. Falsche Bärte und Masken, die die Sicht einschränken, sind am Steuer tabu. Auch die Perücke sollte so angelegt werden, dass die Augen komplett frei bleiben und das Gehör nicht beeinträchtigt wird. Ansonsten drohen bei einer Kontrolle 10 Euro Bußgeld.

Köstüm bis Ankunft auslassen

Bei einem Unfall kann das Tragen von Maske und falschem Bart zudem als Fährlässigkeit ausgelegt werden. Dann droht der Verlust des Kaskoschutzes. Gleiches gilt auch beim Tragen von klobigen Stiefeln, dicken Mänteln und Nikolaus-Mützen. Sie dürfen am Steuer nur angezogen sein, wenn sie den Fahrer nicht behindern. Sicherer ist es deshalb, das Kostüm bis zur Ankunft im Kofferraum zu lassen.

Auch gegen Strafzettel wegen überhöhter Geschwindigkeit hilft das Kostüm nur bedingt. Zwar muss ein Bußgeldverfahren eingestellt werden, wenn der Fahrer nicht zu erkennen ist, bei einem schwerwiegenden Verstoß können die Behörden dem Fahrzeughalter jedoch das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegen. (SP-X)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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