Landgericht prüft Klage gegen Ex-VW-Chef Winterkorn

Landgericht prüft Klage gegen Ex-VW-Chef Winterkorn
Ex-VW-Chef Martin Winterkorn. © dpa

Die Anklage der Staatsanwaltschaft im Dieselskandal gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn wird vom Landgericht geprüft. Sollte es zu einem Prozess kommen, wird der aber wohl erst 2020 stattfinden.

«Die Klage ist eingegangen und wird jetzt gründlich geprüft», erklärte die zuständige Sprecherin des Landgerichts Braunschweig, Jessica Henrichs, am Dienstag. Sollte es danach zu einem Prozess kommen, dann dürfte er angesichts der Fülle an zu prüfenden Dokumenten (300 Ordner mit 75.000 Seiten) frühestens in einigen Monaten stattfinden. «Ob das noch in diesem Jahr passiert, das können wir aufgrund der vielen Akten nicht garantieren», sagte sie. Es sei eher unwahrscheinlich. Zuständig ist die 6. Wirtschaftsstrafkammer.

In einer Erklärung des Landgerichts wird ein nun beginnendes Zwischenverfahren angekündigt, in dem zunächst die Anklageschrift den Angeschuldigten und ihren Verteidigern zugestellt wird. «Diese erhalten damit Gelegenheit, sich zu den gegen sie von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfen zu äußern, Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens geltend zu machen und/oder Beweiserhebungen zu beantragen.»

Kammer prüft Zulässigkeit

Winterkorns Anwalt Felix Dörr hatte am Vortag gerügt, die Staatsanwaltschaft habe der Verteidigung zuletzt am 5. April sieben DVDs mit rund 300 Ordnern Material zugesandt – «davon Dutzende von Dateiordnern, die der Verteidigung bislang unbekannt waren». Die Bitte, das Material durchsehen und eine schriftliche Stellungnahme abgeben zu können, sei ignoriert worden. Die Kammer wird zudem prüfen, ob sie die Anklageschrift zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Das werde bei hinreichendem Tatverdacht der Beschuldigten sein – wenn also eine spätere Verurteilung mit den vorhandenen und zulässigen Beweismitteln wahrscheinlich ist.

Wegen des zu erwartenden hohen öffentlichen Interesses müsse dann auch geprüft werden, ob bei einer Prozesseröffnung die Örtlichkeiten des Gerichts ausreichen oder ob auf andere Räume ausgewichen werden müsste, hatte die Richterin erklärt. In der Mitteilung präzisiert sie: «Erst wenn das Gericht das Hauptverfahren eröffnet, wird die Kammer in der Folge Termine zur Hauptverhandlung bestimmen und Entscheidungen zu dem organisatorischen Ablauf der Hauptverhandlung treffen.»

Vorwurf des Betrugs und Untreue

Am Vortag hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig Winterkorn und vier weitere Führungskräfte unter anderem wegen schweren Betrugs angeklagt. Sie sollen «eine in einer einzigen strafbaren Handlung verwirklichte Mehrzahl von Straftatbeständen» begangen haben. Dabei gehe es um einen besonders schweren Fall von Betrug sowie einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Winterkorn wird zudem Untreue vorgehalten, weil er nach dem 25. April 2014 nach Kenntnis von rechtswidrigen Manipulationen an Diesel-Motoren diese nicht umgehend bekanntgegeben habe. (dpa)

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