Uneinheitliche Rechtsprechung im VW-Abgas-Skandal

Nach 49 Urteilen

Uneinheitliche Rechtsprechung im VW-Abgas-Skandal
Die Gerichte sind uneins bei den Urteilen zum VW-Abgas-Skandal © dpa

Nun hat mal wieder der Kunde gewonnen. In der Rechtsprechung um die Rückabwicklung von Kaufverträgen von manipulierten Dieselfahrzeugen der Volkswagengruppe haben die Gerichte noch keine einheitlichen Urteile gefällt.

Ein Autohaus, das ein Auto der VW-Tochter Skoda mit Abgas-Schummel-Software verkauft hat, muss das Fahrzeug zurücknehmen und dem bisherigen Besitzer den Kaufpreis erstatten. Das Landgericht gab dem Kläger und Besitzer des Wagens am Mittwoch Recht und entschied, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt werden muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Käufer hatte dem Autohaus eine Frist von drei Wochen zur Nachbesserung der Software gesetzt. Diese Frist sei angemessen lang, urteilte das Landgericht. In der Zeit sei jedoch nichts passiert. Damit seien die Voraussetzungen vom Rücktritt vom Kaufvertrag gegeben.

39 von 49 Klagen abgewiesen

Ähnliche Klagen laufen zurzeit an vielen Landgerichten. Die Rechtsprechung ist bislang aber uneinheitlich. Die meisten Gerichte hatten die Klagen von VW-Kunden zurückgewiesen. Derzeit liegen dem Unternehmen 49 Urteile vor. In 39 Fällen wurden Klagen von Käufern abgewiesen, in zehn Fällen bekamen sie Recht.

Zu einer Gesamtzahl der Klagen von Autobesitzern gegen VW wollte sich der Konzern am Mittwoch nicht äußern. Gemessen an den insgesamt 2,4 Millionen betroffenen Dieselautos in Deutschland dürfte die Zahl der Klagen jedoch gering sein. VW hatte zuletzt angekündigt, bis spätestens Herbst 2017 alle manipulierten Diesel-Wagen umzurüsten. (dpa)

Vorheriger ArtikelSkoda feiert historischen Monatsabsatz
Nächster ArtikelAudi Q5: In einer neuen Welt
Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

Keine Beiträge vorhanden