Befangenheitsantrag gegen Kartellsenats-Richter

Musterverfahren zur VW-Übernahmeschlacht

Befangenheitsantrag gegen Kartellsenats-Richter
Der Vorsitzende Richter Matthias Wiese © dpa

Zum Auftakt des Musterverfahrens im Streit um die gescheiterte VW-Übernahme durch Porsche mussten die Aktionäre bereits einen herben Dämpfer hinnehmen. Die Klägerseite stellte danach einen Befangenheitsantrag.

Im Milliardenstreit um die Folgen der gescheiterten VW-Übernahme durch Porsche 2008 müssen die Kläger einen Dämpfer hinnehmen. Umstrittene Pressemitteilungen der Porsche-Holding seien nach vorläufiger Bewertung - anders als von den klagenden Aktionären dargestellt - «nicht grob falsch» gewesen.

Dies sagte der Vorsitzende Richter des Kartellsenats am Oberlandesgericht Celle, Matthias Wiese, am Donnerstag zum Auftakt der mündlichen Verhandlung in dem Musterverfahren (Az.: 13 Kap 1/16) in Hannover. Damit könnte ein großer Teil der Ansprüche der Kläger unbegründet sein.

«Erkennbare Mängel im Kapitalmarktrecht»

Ein Porsche-Sprecher wollte sich zunächst nicht dazu äußern. Musterkläger-Anwalt Andreas Tilp betonte, die Auffassung der Richter sei noch vorläufig. Er kritisierte den Senat wegen «erkennbarer Mängel im Kapitalmarktrecht» und kündigte an, das Oberlandesgericht werde sich in drei bis vier Jahren wieder mit dem Fall befassen müssen, wenn der Bundesgerichtshof diese «Mängel aufgehoben» habe.

Hintergrund ist die Übernahmeschlacht zwischen der Porsche-Holding und Volkswagen vor neun Jahren. Der Versuch misslang, Porsche wurde zu einer Marke im VW-Konzern. Es gab Kursturbulenzen - was einige Anleger viel Geld kostete, die sich nun falsch informiert fühlen.

Befangenheitsantrag gegen Richter

Nach dem ersten Gerichtstermin stellte hat die Klägerseite einen Befangenheitsantrag gegen die Richter. Es gebe «berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit», hieß es am Donnerstag in dem Antrag einiger beigeladener Kläger beim Musterverfahren des Oberlandesgerichts Celle.

Der Grund: Der Vorsitzende Richter Matthias Wiese habe in seiner vorläufigen Rechtsauffassung erkennen lassen, dass er Hedgefonds nicht für schutzwürdig halte und eine Sittenwidrigkeit ihnen gegenüber ausscheide. Bei den Beigeladenen handele es sich aber um Hedgefonds. Die Musterklägerin ARFB Anlegerschutz UG - vertreten vom Tübinger Anwalt Andreas Tilp - schloss sich dem Antrag an.

Wiese vertagte seine Verhandlungsführung. Der für Freitag vorgesehene Folgetermin werde aber aufgehoben, damit über das Ablehnungsgesuch beraten werden könne. (dpa)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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