BGH: Piech hat Aufsichtsratspflichten verletzt

Beschwerde nicht zugelassen

BGH: Piech hat Aufsichtsratspflichten verletzt
VW-Patriarch Ferdindand Piech. © dpa

Ferdinand Piech hat seine Pflichten als Aufsichtsrat während der Übernahmeschlacht zwischen VW und Porsche verletzt. Der Bundesgerichtshof wies eine so genannte Nichtzulassungsbeschwerde zurück.

Der VW-Patriarch Ferdinand Piëch kann sich nicht weiter vor Gericht gegen den Vorwurf der Pflichtverletzung wehren. Der Bundesgerichtshof wies eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde zurück, wie eine BGH-Sprecherin am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa sagte.

Die Porsche-Holding war damit gegen eine Entscheidung des Stuttgarter Oberlandesgerichts (OLG) vorgegangen, laut der Piëch 2009 während der Übernahmeschlacht von VW und Porsche seine Pflichten als Aufsichtsrat der Porsche-Holding verletzt hat.

Entscheidung des OLG angefochten

Hintergrund sind Äußerungen Piëch aus dem Jahr 2009. Im Gespräch mit Journalisten hatte Piëch damals nach Überzeugung des OLG sinngemäß gesagt, er habe sich keine Klarheit über die Risiken der Optionsgeschäfte von Porsche verschaffen können und wisse nicht, wie hoch sie seien. Das bewerteten die Richter im Februar 2012 als "schwerwiegende Pflichtverletzung". Eine Revision ließen sie damals nicht zu.

Dagegen legte der Porsche-Mutterkonzern (PSE) Beschwerde ein. Auch Piëch hatte sich umgehend zur Wehr gesetzt und erklärt: "Eine Pflichtverletzung meinerseits kann ich (...) nicht sehen." Der BGH wies die Beschwerde nun mit der Begründung zurück, der Rechtsstreit habe weder "grundsätzliche Bedeutung" noch erfordere er eine Entscheidung "zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung".

Die PSE erklärte, der Beschluss werde gründlich analysiert. "Dabei wird es auch darum gehen, auf welchem Wege die Rechtsposition, dass keinerlei Pflichtverletzung vorliegt, anderweitig geltend gemacht werden wird." (dpa)

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