Europäischer Gerichtshof bestätigt VW-Gesetz

EU-Klage abgewiesen

Europäischer Gerichtshof bestätigt VW-Gesetz
Der VW-Konzern hat seine Hauptversammlung verschoben. © dpa

Das Land Niedersachsen kann auch in Zukunft seine Sonderstellung bei VW einsetzen. Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes muss Deutschland keine Millionenstrafe zahlen.

Der Europäische Gerichtshof hat die Sonderstellung des Landes Niedersachsen beim Autobauer VW bestätigt. Deutschland müsse den umstrittenen Passus des VW-Gesetzes nicht ändern und komme um eine drohende Millionenstrafe herum, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache C-95/12). Das Gericht wies die Klage der EU-Kommission ab, die eine Strafe von mindestens 68 Millionen Euro beantragt hatte. In dem seit zehn Jahren andauernden Rechtsstreit ist dies ein klarer juristischer Sieg für Deutschland.

Anteil der Sperrminorität als Knackpunkt bei VW

Nach Ansicht des Gerichts hat die Bundesregierung das VW-Gesetz nach einem früheren EU-Urteil bereits ausreichend nachgebessert. Der Streit dreht sich darum, dass Niedersachsen mit 20 Prozent VW-Anteil ein Blockaderecht bei wichtigen Entscheidungen des Autobauers hat. Sonst ist dies im Aktienrecht erst ab 25 Prozent Anteil üblich. Nach Ansicht der EU-Kommission widerspricht dies dem freien Spiel der Kräfte im Binnenmarkt und schreckt mögliche Investoren ab. (dpa)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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