Anwälte weisen Vorwurf der Marktmanipulation zurück

Anklage gegen VW-Führung

Anwälte weisen Vorwurf der Marktmanipulation zurück
VW-Chef Herbert Diess. © dpa

Die Verteidiger von Herbert Diess, Hans Dieter Pötsch und Martin Winterkorn weisen den Vorwurf der Marktmanipulation zurück. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Anklage gegen das Trio erhoben.

Die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig sei vollkommen unverständlich, hieß es in einer Mitteilung der Kanzlei Park, die Herbert Diess vertritt, von Dienstag. Weder die Fakten- noch die Rechtslage rechtfertigten den Vorwurf, Diess habe den Tatbestand einer strafbaren Marktmanipulation verwirklicht.

Diess war im Juli 2015 zu VW gekommen. Für ihn sei bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Abgasmanipulation durch die US-Behörden in keiner Weise absehbar, dass die Dieselaffäre Volkswagen zu finanziellen Konsequenzen in einer für den Kapitalmarkt relevanten Größenordnung führen könnte. Verteidiger Tido Park sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Anklage werde Diess in Bezug auf seine Verantwortung als Vorstandsvorsitzender nicht einschränken. „Er wird weiterhin mit vollem Engagement seine Aufgaben im Konzern wahrnehmen“, sagte er.

Winterkorn-Anwalt zeigt sich überrascht

Ex-VW-Chef Martin Winterkorn. Foto: dpa

Auch der Anwalt von Martin Winterkorn, Felix Dörr, wies die Vorwürfe „mit aller Entschiedenheit“ zurück. „Herr Prof. Dr. Winterkorn hatte keine frühzeitige Kenntnis von dem gezielten Einsatz einer verbotenen Motorsteuerungssoftware in US-Diesel-Pkw“, erklärte der Jurist am Dienstag in Frankfurt. „Wesentliche Informationen, die ihn in die Lage versetzt hätten, bereits bekannte Probleme mit den US-Dieselmotoren zutreffend einzuordnen, erreichten ihn damals nicht.“

Dörr zeigte sich „überrascht“ von der Entscheidung der Braunschweiger Strafverfolger. „Erkannte Probleme bei der Abgasreinigung von älteren Pkw wurden ihm (Winterkorn) als technisch lösbar und rechtlich beherrschbar geschildert“, schrieb der Anwalt. „Vor diesem Hintergrund gab es bei Herrn Prof. Dr. Winterkorn die nachvollziehbare Erwartung an die Verhandlungsführer von VW, dass zeitnah eine Lösung gemeinsam mit den US-Behörden erzielt werden würde. Eine Eskalation war für ihn nicht vorstellbar.“ Weil mögliche Strafen der US-Behörden als maßvoll eingeschätzt worden seien, habe man „keinerlei Kapitalmarktrelevanz für die Aktie der Volkswagen AG“ gesehen.

Pötsch-Anwalt: Anklageerhebung unbegründet

VW-Aufsichtsratschef Hans-Dieter Pötsch. Foto: dpa

Ähnlich äußerte sich auch der Anwalt von VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch. „Anklagethese und -erhebung gegen Herrn Pötsch sind unbegründet“, teilte Anwalt Norbert Scharf am Dienstag mit. Scharf betonte: „Herr Pötsch hat sich nichts vorzuwerfen.“ Der Manager habe zwar bereits im Sommer 2015 – also vor dem Bekanntwerden des VW-Dieselskandals am 18. September – „mehrfach Berührung mit der US-Dieselproblematik“ gehabt. Scharf erklärte jedoch: „Keine dieser Informationen hatte vor der Veröffentlichung der Notice of Violation (Bekanntmachung der Verstöße durch die US-Behörden) am 18.09.2015 Inhalt und Qualität, dass für ihn daraus eine kapitalmarktrechtliche Relevanz erkennbar war.“ Weder die vorsätzlichen Abgasmanipulationen noch die finanziellen Sanktionen der US-Behörden seien für den damaligen Finanzchef von VW „vorstellbar oder absehbar“ gewesen.

Pötsch, Diess und Winterkorn wird vorgeworfen, Anleger im Jahr 2015 nicht rechtzeitig über die Risiken der Dieselaffäre informiert zu haben. Sein Mandant habe sich „in diesem Verfahren sehr früh und ohne Aktenzugang der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft gestellt“, sagte Scharf. „Herr Pötsch hatte nichts zu verbergen.“

VW: Informationspflichten wurden erfüllt

Auch Volkswagen-Vorständin Hiltrud Werner hält die von der Staatsanwaltschaft Braunschweig erhobenen Vorwürfe der Marktmanipulation für unbegründet. Das Unternehmen habe den Sachverhalt akribisch mit internen und externen Experten untersucht, sagte die für das Ressort Recht und Integrität verantwortliche Werner am Dienstag. «Das Ergebnis ist eindeutig: Die Vorwürfe sind unbegründet.»

Volkswagen ist laut Werner weiterhin der festen Überzeugung, alle kapitalmarktrechtlichen Informationspflichten erfüllt zu haben. «Sollte es zu einem Prozess kommen, sind wir überzeugt davon, dass sämtliche Vorwürfe sich als haltlos erweisen werden», sagte sie. Darüber hinaus gelte bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung. Verteidiger von Pötsch, Diess und Winterkorn wiesen die Vorwürfe am Dienstag als unbegründet. (AG/dpa)

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