VW-Aktionärsklagen: Weg frei für Musterverfahren

Streitwert liegt bei vier Milliarden Euro

VW-Aktionärsklagen: Weg frei für Musterverfahren
Die Ermittlungen gegen Audi werden ausgeweitet. © dpa

Das Landgericht Braunschweig hat den Startschuss für ein Musterverfahren wegen der VW-Aktionärsklagen gegeben. Insgesamt wurden dabei 170 Schadensersatzklagen zugelassen. Der Beginn wird frühestens Ende des Jahres erfolgen.

Das Landgericht Braunschweig hat mit einem sogenannten Vorlagebeschluss den Weg für ein Musterverfahren wegen der VW-Aktionärsklagen freigemacht. «Das ist der Startschuss», sagte Richterin Maike Block-Cavallaro der Deutschen Presse-Agentur am Montag.

Nach den Kursverlusten im Zuge des Diesel-Skandals geht es bei den 170 zugelassenen Schadensersatzklagen um einen Streitwert von insgesamt knapp vier Milliarden Euro. Wenn alle Kläger gehört wurden, werden als nächster Schritt des komplexen, mehrstufigen Prozesses alle Verfahren bis zur Klärung des Musterverfahrens ausgesetzt.

Beginn «frühestens» Ende 2016

Als Zeitfenster für dessen offiziellen Beginn wird «frühestens» Ende 2016 angepeilt. «Es geht darum, einen Zeitrahmen abzustecken - das heißt aber nicht, dass es dann auch eintritt», sagte Block-Cavallaro mit Hinweis auf das umfassende und langwierige Verfahren. Danach wird dann ein Musterkläger bestimmt. Die Bündelung für die höhere Gerichtsinstanz ist über das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) möglich. Es eröffnet die Chance, stellvertretend für andere vor dem Oberlandesgericht ein Verfahren zu führen und Streitfragen zu klären. Volkswagen kündigte für den Nachmittag eine Stellungnahme an.

Mit dem Vorlagebeschluss vom 5. August hat das Landgericht Braunschweig dem Oberlandesgericht in der gleichen Stadt inhaltliche und rechtliche Fragen zum Dieselgate-Skandal und den daraus resultierenden Ansprüchen geschädigter Aktionäre zur Feststellung vorgelegt. Das Schriftstück enthält somit neben einer knappen Darstellung des Sachverhalts auch eine Reihe von Zielen, die aus den Anträgen der Aktionärskläger für das Musterverfahren zusammengefasst wurden.

Verletzung kapitalmarktrechtllicher informationspflichten

«Mit der Eröffnung des Musterverfahrens ist wohl kaum vor Ablauf der Verjährungsfrist am 18. September 2016 zu rechnen», erklärte Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwaltskanzlei Nieding + Barth. Jeder Geschädigte müsse deshalb die Verjährung durch eine Klage unterbrechen, um seine Ansprüche nicht zu verlieren.

Die klagenden Aktionäre und Anleihegläubiger sehen im Zuge der Affäre um manipulierte Emissionswerte kapitalmarktrechtliche Informationspflichten verletzt, weil VW angeblich zu spät über die möglichen finanziellen Folgen des Skandals Auskunft gegeben hat. Die VW-Aktie stürzte nach dem Ausbruch der Abgas-Affäre ab, viele Anleger wollen sich ihre Verluste vom Unternehmen erstatten lassen. Ihr Argument: VW hätte deutlich früher über die Probleme informieren müssen, weil Kursabschläge drohten. VW ist der Überzeugung, alle Regeln für die Information der Kapitalmärkte eingehalten zu haben. Ob das tatsächlich so war, wird sich nicht schnell klären lassen. (dpa)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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