Verbraucher erhalten durch den Bundestag neue Klagemöglichkeiten gegen Unternehmen. Somit können vom Diesel-Skandal Betroffene auch noch Schadensersatzansprüche gegen VW erheben..
Verbraucher bekommen künftig neue Klagemöglichkeiten gegen Unternehmen – für Fälle mit vielen Betroffenen wie etwa bei der VW-Abgas-Affäre. Der Bundestag beschloss am Donnerstag die Einführung der sogenannten Musterfeststellungsklage.
Verbraucher sollen damit einen Anspruch auf Schadenersatz durchsetzen können, ohne dass sie selbst einen Prozess gegen ein Unternehmen anstrengen müssen. Die Auseinandersetzung vor Gericht sollen Verbraucherschutzverbände übernehmen.
Mindestens 50 betroffene Verbraucher nötig
Voraussetzung ist, dass eine gewisse Zahl von Menschen betroffen ist. In einem ersten Schritt muss der klagende Verband die Fälle von zehn Betroffenen ausführlich aufarbeiten und auf dieser Basis eine Klage bei Gericht einreichen. In einem zweiten Schritt müssen sich innerhalb von zwei Monaten insgesamt 50 Betroffene bei einem Klageregister anmelden. Wird diese Schwelle nicht erreicht, ist keine Musterfeststellungsklage möglich. Klagebefugt sollen nur bestimmte Verbraucherschutzverbände sein.
Das Gesetz soll zum 1. November in Kraft treten, damit auch Betroffene des VW-Skandals das Instrument nutzen können, deren Schadenersatzansprüche Ende 2018 verjähren. Damit können neue Forderungen auf den Konzern zukommen. Erst am Mittwoch hatte Volkswagen dem Milliarden-Bußgeld durch die Staatsanwaltschaft zugestimmt. (AG/dpa)