Staatsanwaltschaft mit neuen Ermittlungen bei VW

Falsche CO2-Angaben

Staatsanwaltschaft mit neuen Ermittlungen bei VW
VW erhält von der US-Behörde eine Frist für den Rückrufplan. © dpa

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wird demnächst wieder in Wolfsburg ermitteln. Nach den Manipulationen bei Dieselmotoren geht es nun um die falschen Angaben bei den CO2-Emissionen.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig nimmt auch die frisierten Angaben beim CO2-Ausstoß von VW-Fahrzeugen zum Anlass für neue Untersuchungen. In der Behörde laufe eine entsprechende Vorprüfung auf mögliche Straftatbestände, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag in Braunschweig. Im Raum stünden dabei zunächst sowohl Betrug als auch unlauterer Wettbewerb als denkbare Delikte.

VW-Chef fordert schonungslose Aufklärung

VW-Chef Matthias Müller hatte nach Bekanntwerden der Unregelmäßigkeiten eine „schonungslose und vollständige Aufklärung“ als alternativlos angesehen. Rund 800.000 Fahrzeuge sind von dem neuen Skandal betroffen. Neben den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft könnte auch der für die Kfz-Steuer zuständige Zoll tätig werden und durch die CO2-Falschangaben Steuernachzahlungen fordern. VW hat den finanziellen Schaden auf rund zwei Milliarden Euro beziffert.

„Für uns zählt einzig und allein die Wahrheit. Das ist die Voraussetzung für die grundlegende Neuausrichtung, die Volkswagen braucht", so Müller weiter.

Strafrechtliche Ausweitung droht VW

VW hatte am Dienstag eingeräumt, «dass bei der CO2-Zertifizierung einiger Fahrzeugmodelle zu niedrige CO2- und damit auch Verbrauchsangaben festgelegt wurden». Wie, wann und mit wem die Falschangaben zustande kamen, ist noch unklar.

Mit der Vorprüfung droht dem VW-Konzern auch eine strafrechtliche Ausweitung des Abgas-Skandals, bei dem die Staatsanwaltschaft schon wegen der Software-Manipulationen an Dieselfahrzeugen ermittelt. Sollten sich die Hinweise konkretisieren, sei davon auszugehen, dass die beiden Themen - Software-Manipulation und CO2-Zertifizierung - in getrennten Verfahren weiterlaufen, sagte der Behördensprecher.

In der sogenannten Vorprüfung wird geklärt, wie konkret sich ein Anfangsverdacht erhärten könnte. Wird dieser bejaht, folgt in aller Regel ein Ermittlungsverfahren, in dem die Staatsanwaltschaft dann Be- und Entlastendes sucht. Dabei kann es Hausdurchsuchungen geben - so wie es im Verfahren zu den Software-Manipulationen schon geschah. (AG/dpa)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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