Abgas-Skandal: Ermittlungen gegen VW-Aufsichtsratschef Pötsch

Wegen Marktmanipulation

Abgas-Skandal: Ermittlungen gegen VW-Aufsichtsratschef Pötsch
VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch. © dpa

Im Zuge des VW-Abgas-Skandals gerät nun auch Hans Dieter Pötsch ins Visier der Ermittler. Neben dem damaligen VW-Chef Winterkorn und Markenchef Diess soll auch der damalige Finanzvorstand Informationen zu spät geliefert haben.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat ihre Ermittlungen im Zuge des Abgas-Skandals von Volkswagen ausgeweitet. Neben dem damaligen VW-Chef Martin Winterkorn und dem Markenchef Herbert Diess ist nun auch Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch ins Visier der Ermittler geraten.

Der damalige Finanzvorstand des Konzerns steht unter dem Verdacht, Informationen über den Abgas-Skandal unter Verschluss gehalten und die Finanzwelt sowie die Anleger zu spät informiert zu haben. Die VW-Aktie hatte nach Bekanntwerden der Manipulationsvorwürfe im vergangenen Jahr massiv an Wert verloren. Das Unternehmen und Hans Dieter Pötsch werden die Staatsanwaltschaft bei ihren Untersuchungen nach wie vor in vollem Umfang unterstützen, teilte VW am Sonntag mit.

VW sieht sich im Recht

Allerdings geht der Mehrmarkenkonzern weiterhin davon aus, dass der Volkswagen-Vorstand seine kapitalmarktrechtliche Publizitätspflicht ordnungsgemäß erfüllt habe. Laut VW haben interne und externe Rechtsexperten diese Auffassung bestätigt.

Dagegen sieht die Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen genügend Anhaltspunkte dafür, dass der Autobauer womöglich zu spät «über die zu erwartenden erheblichen finanziellen Verluste des Konzerns» informiert haben könnte.

Der Anfangsverdacht der Marktmanipulation geht allerdings über den bloßen Zeitverzug hinaus: Laut Wertpapierhandelsgesetz ist eine Marktmanipulation unter anderem dann gegeben, wenn «unrichtige oder irreführende Angaben» gemacht oder Umstände verschwiegen werden, die zum Beispiel den Kurs einer Aktie erheblich beeinflussen können. Wird die Öffentlichkeit also bewusst nicht informiert, kann laut Gesetz eine Marktmanipulation vorliegen. «Eine Marktmanipulation im Sinne dieser Strafnorm des Wertpapierhandelsgesetzes kann nur vorsätzlich begangen werden», hatte Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe Mitte des Jahres betont. (AG/dpa)

Vorheriger ArtikelOpel Ampera-e: Der Stromer für den Alltag
Nächster ArtikelFord B-Max: Einsteigen bitte!
Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

Keine Beiträge vorhanden