Nicht bei allen Schäden nach Unwettern kommt die Versicherung auf. Und nicht immer reicht die Teilkasko-Versicherung aus.
Unwetterschäden an Autos sind in der Regel durch eine Kasko-Versicherung abgedeckt. Allerdings zahlt die Assekuranz nicht in jedem Fall. Sturmschäden durch umherfliegende Äste oder stürzende Bäume übernimmt die Teilkaskoversicherung – in der Regel aber erst ab Windstärke 8. Betroffene sollten sich diese vom Wetteramt bestätigen lassen, um Ärger bei der Schadensregulierung zu vermeiden. Bei Kollisionen mit auf der Straße liegenden Ästen zahlt die Teilkasko nicht, hier ist eine Vollkaskoversicherung nötig.
Versicherung so schnell wie möglich informieren
Bei Wasserschäden gilt eine einfache Regel: Kommt das Wasser zum Auto – etwa bei der Überschwemmung einer Tiefgarage – übernimmt die Teilkasko in der Regel die Kosten. Kommt das Auto aber zum Wasser – etwa bei der leichtsinnigen Fahrt durch eine überschwemmte Straße – muss der Geschädigte selbst für den Schaden aufkommen.
Generell gilt bei Unwetterschäden, dass die Versicherung so schnell wie möglich informiert werden muss. Ohne Absprache sollten Betroffene keinen Gutachter beauftragen oder gar die Schäden beheben lassen – sonst ist Ärger mit der Assekuranz programmiert. (SP-X)