Falscher Tachostand kostet Versicherungsschutz

Verstoß gegen Redlichkeitsvermutung

Falscher Tachostand kostet Versicherungsschutz
Dem Tachobetrug soll vorgebeugt werden. © dpa

Wer sich ein gebrauchtes Auto kauft, sollte der Versicherung gegenüber auch die richtigen Angaben machen. Stellt sich bei einem Diebstahl heraus, dass die Angaben falsch waren, kann das den Versicherungsschutz kosten.

Falsche Angaben zu Kaufpreis und Tachostand eines Fahrzeugs können bei einem möglichen Diebstahl den Versicherungsschutz kosten. Das berichtet die Zeitschrift «Versicherungsrecht» (Ausgabe 12/2014) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg. Nach Auffassung des Gerichts wird in diesen Fällen die sogenannte Redlichkeitsvermutung des Fahrzeughalters erschüttert, so dass ein vorgetäuschter Diebstahl naheliegt (Az.: 4 U 51/12).

Auch Kaufpreis falsch angegeben

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Fahrzeughalters gegen seine Kfz-Teilkaskoversicherung ab. Der Kläger hatte den Diebstahl seines Autos gemeldet. Im Rahmen der Ermittlungen der Versicherung stellte sich heraus, dass der Kläger den Kaufpreis und die Kilometerleistung bei der Anschaffung des Wagens zu hoch angegeben hatte. Da er laut dem Versicherer nicht mehr als 12.000 Kilometer im Jahr fahren durfte, wollte er offenbar mit dem angeblich höheren Tachostand ein paar Kilometer mehr herausschlagen, wie das OLG meinte.

Aus beiden fehlerhaften Angaben schlossen die Richter auf die Unredlichkeit des Klägers. Denn eine plausible Erklärung zu den falschen Angaben habe er nicht geben können, so dass die Versicherung eine bewusste Täuschung vermuten dürfe. (dpa/tmn)

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