Schadensfreiheitsrabatt mit Rabattschutz absichern

Autoversicherung

Schadensfreiheitsrabatt mit Rabattschutz absichern
Linksabbiegen - die Sorgfaltspflicht entscheidet. © ADAC

Autofahrer sollten sich vor dem Abschluss einer Kfz-Versicherung Gedanken über den Abschluss eines Rabattschutzes machen. Damit kann man im Schadensfall einer Rabattrückstufung entgegehen.

Wer mit dem Auto auf nasser Fahrbahn ins Rutschen kommt und auf den Vordermann auffährt, muss die Vollkasko-Versicherung seinen Schaden zahlen lassen oder ihn selber tragen. Letzteres kann bei kleineren Schäden unter 1000 Euro die günstigere Variante sein. Denn Kfz-Versicherungen reagieren auf einen Schaden mit einer Rabattrückstufung - und die kann teurer werden, als einen kleinen Schaden selbst zu bezahlen. Ab welcher Schadenssumme sich das Selberzahlen lohnt, hängt von der Schadensfreiheitsklasse und der Höhe der Selbstbeteiligung ab, erklärt Jürgen Maaß, Sprecher im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

Rabattschutz gegen Zuschlag

Viele Versicherungen rechnen dem Versicherten beide Varianten aus, so dass er sich auch nach der Schadensregulierung für die günstigere entscheiden kann. Eine weitere Möglichkeit ist ein sogenannter Rabattschutz, erklärt Maaß. «Der ist bei den meisten Tarifen eingeschlossen oder kann gegen einen Beitragszuschlag dazu gebucht werden.»

Der Zuschlag beträgt je nach Anbieter etwa 15 bis 20 Prozent der Versicherungsprämie. Für Versicherungsnehmer hat dies den Vorteil, dass sie bei einem Schaden in der Schadenfreiheitsklasse von ihrer Versicherung nicht zurückgestuft werden. Der Rabattschutz ist an die Versicherungsgesellschaft gebunden. Das heißt, er gilt so lang, bis der Versicherte die Versicherung wechselt, erklärt Maaß. (dpa)

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