Jedes vierte Modell neu eingestuft

Typklassen

Im jährlichen Turnus überprüfen die Versicherer die Einstufung von etwa 20.000 In Deutschland zugelassenen Fahrzeugmodellen. Nicht für alle gilt weiter, wie es bislang war.

Die neue Einteilung der Typklassen für die Kfz-Versicherung bringt für 27,2 Prozent der rund 20.000 Fahrzeugmodelle in Deutschland Veränderungen in der Haftpflichtversicherung. Nach Informationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ändert sich die Typklasse bei 25,2 Prozent der Fahrzeugtypen um eine Stufe, bei rund zwei Prozent um zwei Klassen. In der Vollkaskoversicherung gibt es bei 37 Prozent der Fahrzeugmodelle einen Wechsel, in der Teilkasko bei 38,8 Prozent.

Renault Clio abgerutscht

Zu den Ausreißern, die um drei Stufen wechseln, zählen unter anderem der Mazda2 mit dem 55 kW/75 PS starken Benzinmotor und der Audi A5 mit dem 140 kW/190 PS starken Diesel-Antrieb. Beide Modelle verbesserten sich in der Haftpflichtversicherung um drei Stufen. Um die gleiche Anzahl an Klassen verschlechterten sich zum Beispiel der Renault Clio mit dem 82 kW/111 PS starken Ottomotor und der Citroen C1 mit dem 40 kW/54 PS starken Selbstzünder.

Typklassenanzahl bleibt

Die Anzahl der Typklassen ändert sich nicht. Nach wie vor wird es bei der Vollkaskoversicherung 25, bei der Teilkasko 24 und bei der Kfz-Haftpflicht
16 Typklassen geben. Neben den Typklassen haben sich auch die Regionalklassen verändert. Das bedeutet für 33 Prozent aller zugelassenen Fahrzeuge ein Wechsel in der Haftpflicht-Einstufung. Deutlich günstiger wird es für Bewohner der Ostseeinsel Rügen, dort hat sich die Einstufung um drei Klassen verbessert.

Regulärer Einstufungswechsel zum Jahresende

Der teuerste Zulassungsbezirk in Deutschland ist der Landkreis Kaufbeuren, besonders günstig ist man in Mecklenburg-Strelitz und im Elbe-Elster-Kreis unterwegs. Die Regionalklassen haben sich auch bei der Kaskoversicherung verändert, und zwar um jeweils 24 Prozent bei der Voll- und bei der Teilkasko. Die Einteilung gilt bei Neuverträgen bereits ab dem 1. Oktober. Bei laufenden Verträgen werden die Typ- und die Regionalklassen in der Regel erst zum Jahreswechsel angepasst. Wer seinen Anbieter zum 1. Januar 2010 wechseln möchte, muss seine alte Versicherung bis zum 30. November kündigen. (mid)

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