Preisabschlag bei zu hohem Spritverbrauch

Nicht mehr als zehn Prozent Differenz

Preisabschlag bei zu hohem Spritverbrauch
Benzin ist so günstig wie zuletzt im Jahr 2010. © dpa

Der Realverbrauch eines Autos weicht in der Regel deutlich von den Herstellerangaben ab. Liegen die beiden Werte indes mehr als zehn Prozent auseinander, kann ein Neuwagenkauf rückgängig gemacht oder ein Preisabschlag vereinbart werden.

Verbraucht ein Neuwagen deutlich mehr als im Verkaufsprospekt versprochen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder einen Preisabschlag verlangen. Als Grenze sehen Gerichte einen Mehrverbrauch von zehn Prozent an. Das Landgericht Detmold hat diese Sichtweise nun in einem aktuellen Urteil noch einmal unterstrichen.

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Frank Mertens
Nach dem Studium hat er in einer Nachrichtenagentur volontiert. Danach war er Sportjournalist und hat drei Olympische Spiele begleitet. Bereits damals interessierten ihn mehr die Hintergründe als das Ergebnis. Seit 2005 berichtet er über die Autobranche.

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