Der Realverbrauch eines Autos weicht in der Regel deutlich von den Herstellerangaben ab. Liegen die beiden Werte indes mehr als zehn Prozent auseinander, kann ein Neuwagenkauf rückgängig gemacht oder ein Preisabschlag vereinbart werden.
Verbraucht ein Neuwagen deutlich mehr als im Verkaufsprospekt versprochen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder einen Preisabschlag verlangen. Als Grenze sehen Gerichte einen Mehrverbrauch von zehn Prozent an. Das Landgericht Detmold hat diese Sichtweise nun in einem aktuellen Urteil noch einmal unterstrichen.