Geringer Mehrverbrauch kein Rückgabegrund

Grenze bei zehn Prozent

Geringer Mehrverbrauch kein Rückgabegrund
Der Benzinpreis gibt weiter nach © AvD

Ein geringer Mehrverbrauch als angegeben berechtigt den Käufer nicht zur Rückgabe des Autos. Die Richter sehen zwar einen Mangel, aber der Mehrverbrauch muss eine gewisse Prozentzahl überschreiten.

Verbraucht ein Neuwagen statt der vom Hersteller angegebenen 7,1 Liter Kraftstoff in Wirklichkeit 7,7 Liter pro 100 Kilometer, ist dies noch kein ausreichender Grund, den Kaufvertrag wieder rückgängig zu machen. Dazu bedarf es eines Mehrverbrauchs von mindestens zehn Prozent. Darauf hat in einer aktuellen Entscheidung jetzt das Oberlandesgericht Hamm hingewiesen (Az. I-28 U 12/11).

7,7 statt 7,1 Liter

Im zu entscheidenden Fall hatte der betroffene Autokäufer in seinem gerade erworbenen Neuwagen ein Datenblatt des Herstellers gefunden, das einen kombinierten Verbrauch von 7,1 Litern auf 100 Kilometern auswies. Ein Wert, der in der Praxis auch selbst bei betont sparsamer Fahrweise durch einen speziell geschulten Profi-Tester nicht zu erreichen gewesen ist. Dieser kam auf einen minimalen Verbrauchsdurchschnitt von 7,7 Liter.

Die daraus resultierende Abweichung von über acht Prozent wurde zwar auch von den Richtern als Fahrzeugmangel bewertet. Allerdings war ihnen dieser Mangel nicht schwerwiegend genug, um daraus einen automatischen Rücktrittanspruch vom Kaufvertrag abzuleiten. "Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es eine nur unerhebliche Pflichtverletzung, wenn der Kraftstoffverbrauch eines verkauften Neufahrzeugs um weniger als zehn Prozent von den Herstellerangaben abweicht", erläutert Rechtsanwalt Tim Vlachos von der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline.

Messbedingungen nicht alltagstauglich

Hinzu kommt laut Urteilsbegründung, dass die Angaben auf dem beigelegten Datenblatt eines Neuwagens in der Regel nicht auf das vom jeweiligen Käufer erworbene konkrete Fahrzeug beziehen, sondern auf ein der jeweiligen Serie zuzuordnendes allgemeines Labor-Prüffahrzeug. Dieses unterliege entsprechend den EG-Richtlinien ganz bestimmten Messbedingungen, die sich nicht unmittelbar auf den Alltagsbetrieb eines Autos anwenden ließen. (mid)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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