Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Zetsche

Unfall in Papenburg

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Zetsche
Daimler-Chef Dieter Zetsche steht formell unter Tötungsverdacht © Daimler

Die Osnabrücker Staatsanwaltschaft ermittelt aus formalen Gründen gegen Dieter Zetsche wegen fahrlässiger Tötung. Die Juristen selbst gehen nach den bisherigen Ermittlungen davon aus, dass sich die Vorwürfe nicht bewahrheiten.

Nach einem tödlichen Unfall auf einer Auto-Teststrecke im Emsland ermittelt die Staatsanwaltschaft aus formalen Gründen gegen den daran nicht beteiligten Daimler-Chef Dieter Zetsche wegen fahrlässiger Tötung. «Es gibt eine Anzeige. Wir müssen tätig werden, und wir müssen das prüfen», sagte der Osnabrücker Oberstaatsanwalt Alexander Retemeyer am Freitag der Nachrichtenagentur dpa. Hintergrund ist ein tödlicher Unfall auf einer Teststrecke in Papenburg, bei dem im September 2010 ein 27 Jahre alter Ingenieur gestorben war. Am Steuer hatte ein Daimler-Praktikant gesessen.

Praktikant als Unfallverursacher

Die Staatsanwaltschaft erklärte, es sei nach dem bisherigen Ermittlungsstand «höchst zweifelhaft», dass sich die Vorwürfe gegen den Konzernchef bewahrheiteten. Zuvor hatte die «Stuttgarter Zeitung» vorab über das Ermittlungsverfahren berichtet.

Der Praktikant war am 21. September mit mehr als 200 Stundenkilometern in das Auto des Ingenieurs gerast. Gegen den Unfallverursacher ist mittlerweile vom Amtsgericht Papenburg eine Geldstrafe von 1500 Euro zur Bewährung verhängt worden. Die jetzige neue Anzeige gegen Zetsche erstattete die Mutter des Opfers.

Ermittlungen gegen Dieter Zetsche reine Formalie

Es müsse nun erst mal geklärt werden, ob es eine Verantwortung über den Fahrer hinaus gebe, sagte Retemeyer. Der Fahrer selbst habe im Verfahren ja angegeben, dass er das Unfallopfer nicht gesehen habe und vor der Fahrt eingewiesen worden sei. Gegen den Vorstandschef werde ermittelt, weil in solchen Fällen nur gegen natürliche Personen und nicht gegen Firmen ermittelt werden könne.

Daimler verwies in einer Stellungnahme darauf, dass in der Gerichtsverhandlung gegen den Unfallverursacher sowohl von der Richterin als auch von der Staatsanwaltschaft explizit festgestellt worden sei, «dass das Unternehmen Daimler, mithin auch Dieter Zetsche, keinerlei Verschulden trifft». Vielmehr sei das alleinige Verschulden des Fahrers festgestellt worden. Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Zetsche stelle eine reine Formalie dar. «Wir gehen sicher davon aus, dass dieses Verfahren eingestellt wird.» (dpa)

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Thomas Flehmer
Der diplomierte Religionspädagoge arbeitete neben seiner Tätigkeit als Gemeindereferent einer katholischen Kirchengemeinde in Berlin in der Sportredaktion der dpa. Anfang des Jahrtausends wechselte er zur Netzeitung. Seine Spezialgebiete waren die Fußball-Nationalelf sowie der Wintersport. Ab 2004 kam das Autoressort hinzu, ehe er 2006 die Autogazette mitgründete. Seit 2018 ist er als freier Journalist unterwegs.

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